Wie Mitarbeiter/innen an den Unternehmen stärker beteiligt werden können, denken österreichische und deutsche Politiker nach. Für Vizekanzler Molterer garantiert die Beteiligung, dass die Produktivitätszuwächse gerecht verteilt werden. Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Christoph Leitl, geht im KIZ-Gespräch noch weiter.
In Österreich sind 160.000 – sechs Prozent – der unselbstständig Beschäftigten an ihren Unternehmen beteiligt: Arbeitnehmer/innen etwa vom Flughafen Wien, von der Firma Rosenbauer, der OMV und der voestalpine AG. 46 Prozent der privatisierten VOEST halten österreichische Anleger. Weitere 10,3 Prozent sind in den Händen der Mitarbeiter/innen.
Sozialpartnerschaftlicher Einklang. Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer haben gemeinsam Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Österreich untersucht und hohe Zufriedenheit sowohl bei Betriebsräten als auch bei Arbeitgebern festgestellt. Die Betriebsräte betonen vor allem die Möglichkeit, dass die Beschäftigten am Erfolg des Unternehmens teilhaben können. Die Arbeitgeber betonen die Chance, dass sich die Mitarbeiter/innen stärker mit ihrem Betrieb identifizieren.
Katholische Soziallehre. Geht es dem Unternehmen gut, soll auch die Belegschaft profitieren, sagt WK-Präsident Dr. Christoph Leitl. In seiner Unternehmer-Familie hat die Mitarbeiterbeteiligung seit den Siebziger-Jahren Tradition. Schon 1953 begann es mit Erfolgsbeteiligungen. Leitl verweist auf die Katholische Soziallehre. Die Idee, Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, wurzelt hier: Wer Mitarbeiter zu Miteigentümern mache, trage zur Auflösung des unversöhnlichen Gegensatzes Kapital – Arbeit bei. Der christliche Sozialreformer Freiherr von Vogelsang hatte die Idee im 19. Jahrhundert vorgedacht. In päpstlichen Enzykliken findet sie sich mehrmals.
Besser fördern. „Der Weg des Miteinander-Gehens und Miteinander-Verbundenseins in den Betrieben hat sich bewährt“, sagt Leitl. Nun soll die Beteiligungsidee auf Freiwilligkeitsbasis ausgeweitet werden. Der Finanzminister – Molterer – sollte Anreize schaffen, indem er etwa den Freibetrag dafür auf das Vierfache (auf 5.000 Euro) erhöht. Danach sollte sich die Zahl der Mitarbeiter, die Miteigentümer sind, binnen drei Jahren auf zwölf Prozent verdoppeln. Eine Möglichkeit sei die Kapitalbeteiligung/Miteigentümerschaft, eine andere die Erfolgsbeteiligung. Leitl möchte auch den öffentlichen Dienst in das Beteiligungsmodell einbinden (siehe rechts). Meinung
„Auch im öffentlichen Dienst könnte es Beteiligungskomponenten geben. Lehrer, die die gesetzten Standards durch ihren persönlichen Einsatz übererfüllen, sollten Erfolgsprämien erhalten. Das Gleiche gilt für öffentliche Bedienstete, die im Service der öffentlichen Hand besondere Leistungen erbringen. Dazu müssen Zielvorgaben formuliert und ihre Erfüllung überprüft werden. Es ist ja demotivierend, wenn das Gehalt, egal, wie sehr ich mich bemühe, immer das gleiche bleibt.“ WKÖ-Präsident Christoph Leitl
„Grundvoraussetzung muss die Freiwilligkeit der Teilnahme sein ... Mitarbeiterbeteiligung darf kein Ersatz und keine Alternative für Mitbestimmung gemäß Arbeitsverfassungsgesetz sein ... Die Möglichkeiten, den Lohn nach freien Stücken zu verwenden bzw. den Arbeitsplatz zu wechseln, darf durch die Mitarbeiterbeteiligung nicht eingeschränkt werden ... Die Grenzen der Mitarbeiterbeteiligung sind aus Sicht der Arbeitnehmerinteressensvertreter jedenfalls dann erreicht, wenn die Beschäftigten Unternehmensrisiko übernehmen sollen, ohne dafür entsprechende Mitsprachemöglichkeiten zu erhalten, wie dies bei stimmrechtslosen Aktien der Fall ist.“ Grundsatzposition von AK und Gewerkschaft