KOMMENTAR_
Bescheidene Feiern sollen verhindern, dass Paare wegen zu hoher Kosten auf die kirchliche Trauung verzichten. Ein fragwürdiges Angebot. Wünschen sich doch auch Menschen ohne Bezug zur Liturgie eine Hochzeit „in der Kirche“. Eine Wohnung „hochzeitstauglich“ zu machen, kann außerdem teuer werden. Das Betreten des Kirchenraums für eine schlichte Trauung verursacht hoffentlich keinen Trauungszuschlag. Das Zurverfügungstellen des liturgischen Raums ist so gesehen sozialer als das Abdrängen der Hochzeit ins Wohnzimmer. Vor allem ist die Eheschließung keine Privatangelegenheit, sondern eine öffentliche. Die Öffentlichkeit ist ein wichtiger Raum, das haben die Lockdowns spürbar gemacht. Wie wichtig der öffentliche Raum ist, wussten auch die Kommunisten: In der Tschechoslowakei beispielsweise mussten Lehrer/innen darauf verzichten, den öffentlichen Sonntagsgottesdienst mitzufeiern, sonst verloren sie die Unterrichtszulassung. Ihr privater Glaube stellte keinen Entlassungsgrund dar. Den öffentlichen Raum gilt es wieder mit Leben zu füllen, nicht ihn zu verlassen.
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