BRIEF_KASTEN
Der Bischof von Speyer, Karl-Heinz Wiesemann, hat Seelsorger:innen in seiner Diözese um „Segensfeiern für Menschen, die sich lieben“ gebeten. Damit meint er insbesondere Geschiedene in neuer Partnerschaft sowie homosexuelle Paare. Wiesemann schreibt, die Kirche müsse zu einer „aus dem Evangelium inspirierten pastoralen Haltung“ finden.
Sein Schritt verdient besondere Beachtung. Zwar gibt es bereits vielerorts solche Segensfeiern. Aber hier hat sich ein Bischof öffentlich festgelegt. Nicht „Was der Bischof nicht weiß, macht den Bischof nicht heiß“ ist hier das leitende Prinzip, sondern eine Ansage: Ich bin dafür, dass es diese Segensfeiern gibt.
Diese Klarheit ist nachahmenswert. Denn im kirchlichen Bereich haben sich schon zu viele Menschen daran gewöhnt, dass unter der Hand vieles möglich ist, solange es still geschieht. Das ist ein schädigender Zustand, weil er die notwendige Ordnung aushöhlt. Da es ausgeschlossen ist, das Evangelium ans Kirchenrecht anzupassen, gibt es nur einen Weg: Nach der Pastoral braucht auch das Kirchenrecht eine Neuvermessung am Maßstab des Evangeliums. Denn ein Segen ist zwar eine Gnade, aber seine Spendung darf trotzdem nicht von Willkür abhängen.
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