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Das Kunstwerk „crowning“ von Esther Strauß, das im Rahmen der Reihe „Künstlerische Positionen zur Heiligen Familie“ im Kunstraum des Linzer Mariendoms zu sehen gewesen wäre, wurde zerstört.
Es zeigte Maria in gebärender Position. Natürlich war erwartbar, dass das aufregt. Jede:r konnte und kann offen gegen die Ausstellung eines solchen Kunstwerks protestieren.
Dass es jemand zerstört hat, überschreitet jedoch eine entscheidende Grenze, nämlich jene des Strafrechts. Der oder die Täter:in hat den objektiven Tatbestand der schweren Sachbeschädigung erfüllt, da es sich um ein Objekt künstlerischen Werts in einem öffentlichen Gebäude handelt. Strafdrohung: bis zu zwei Jahre Haft. Man wird sehen, ob er oder sie den Mumm hat, sich dazu zu bekennen.
Immerhin ist es gut, dass die Ausstellungsverantwortlichen den Vandalenakt für eine Diskussion nützen wollen. Denn die Frage ist doch: Wie intim darf man Gottes Menschwerdung zeigen? Im seit Jahrhunderten gesungenen Tedeum heißt es etwa, Christus habe nicht vor dem Unterleib der Jungfrau zurückgeschreckt (non horruisti virginis uterum). Das hat ein Mann geschrieben. Heute sind die Stimmen der Frauen wichtig.
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