KOMMENTAR_
Ein Gegenpol zur hektischen Wahlberichterstattung am Sonntagabend war die Ansprache des Bundespräsidenten. Alexander Van der Bellen stellte in klaren Worten die Situation dar, indem er auf die Bundesverfassung verwies. Sie ist der Fels, der in politisch herausfordenden Zeiten Orientierung ermöglicht. So macht ein Blick in den Text rasch klar, dass die Republik Österreich über weite Strecken eine repräsentative Demokratie ist. Wie man es also auch dreht und wendet: Österreichs Verfassung kennt keinen „Volkskanzler“, denn die Bürger:innen wählen nicht den Bundeskanzler oder andere Regierungsmitglieder. Sie wählen den Nationalrat. Für eine stabile Regierung ist die absolute Mehrheit unter den gewählten Volksvertretern notwendig. Da aktuell niemand diese absolute Mehrheit alleine hat, muss sich nun erst zeigen, welche Parteien dafür zusammenfinden können.
Dass die Regierung auch das Vertrauen des Bundespräsidenten braucht, ist demokratisch einfach zu erklären: Er allein ernennt laut Verfassung den Kanzler bzw. die Kanzlerin und auf Vorschlag die Regierung. Unter anderem dafür wurde er – im Gegensatz zum Kanzler und zur Regierung – direkt vom Volk gewählt.
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