In vielen Kindergärten, Krabbelstuben und Horten herrsche ein stark zunehmender Fachkräftemangel, sagt Edith Bürgler-Scheubmayr, Vorsitzende des Kuratoriums der Erhalterkonferenz kirchlicher Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen und Vorstandsmitglied der Caritas OÖ. „Viele elementarpädagogische Fachkräfte steigen nach der Ausbildung gar nicht in den Beruf ein oder verlassen ihn nach kurzer Zeit wieder, weil die Belastung zu groß ist. Der Hauptgrund dafür sind Rahmenbedingungen wie die zu geringe personelle Ausstattung. Eine Fachkraft und eine Hilfskraft sind im Regelfall für 23 Kinder verantwortlich.“
Mit der bisherigen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern wurden Fördermittel für Kindergärten und Krabbelstuben bereitgestellt, um eine dritte Kraft pro Gruppe befristet für maximal drei Jahre anzustellen. „Die Hoffnung war, dass in der neuen Vereinbarung diese Fördermittel zeitlich unbegrenzt zur Verfügung gestellt werden. Diese Hoffnung wurde enttäuscht“, sagt Bürgler-Scheubmayr.
Die Folge: Jene Einrichtungen, die bereits derartige Fördermittel erhalten haben, bekommen diese nicht mehr, die betreffenden Dienstverträge laufen aus. Wenn es die finanziellen Mittel erlauben, springt manchmal die jeweilige Gemeinde ein und übernimmt die Kosten für eine dritte Hilfskraft. So geschehen beispielsweise im Pfarrcaritas-Kindergarten und der -Krabbelstube in Naarn.
Die viele Überzeugungsarbeit habe sich gelohnt, sagt deren Leiterin Petra Hetzmannseder. „Ein gutes Argument war unsere Kostenanalyse, die belegte, dass der finanzielle Mehraufwand überschaubar ist. Denn wenn bei zwei Mitarbeiter/innen eine Person ausfällt, muss eine externe Vertretung bezahlt werden. Bei drei Mitarbeiter/innen nicht.“ Eine sich ständig verändernde Personalstituation wirke sich außerdem negativ auf die Kinder aus, weil sie eine dauerhafte Bezugsperson für die Entwicklung bräuchten.
Paradox sei für die Erhalterkonferenz, dass das Hauptziel der neuen 15a-Vereinbarung eigentlich der Ausbau und die Schaffung eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebotes gewesen sei. Dies sei aber nur mit den nötigen Finanzmitteln und einem erhöhten Personalschlüssel von zwei Elementarpädagog/innen und einer Hilfskraft pro Gruppe zu erreichen sowie mit einer Gruppengröße von nicht mehr, sondern eher weniger als 23 Kindern. «
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