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Die Regierungskoalition sicherte zu, dass die „Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für den Handel nicht über das bestehende Ausmaß hinaus ausgeweitet werden“, hieß es in einer Erklärung. Grundsätzlich ermöglicht die neue Arbeitszeitflexibilisierung Arbeit auch jenseits von Ausnahmen an vier Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr.
Mit ihrer Erklärung bestätige die Regierung, dass der völkerrechtlich verankerte Schutz der Sonntage und der Feiertage von den gesetzlichen Änderungen betroffen ist, sagte der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, dazu. Er bestätigte, dass es zu Gesprächen des Apostolischen Nuntius mit dem für Völkerrechtsfragen zuständigen Außenministerium gekommen war.
Die nun beschlossene Regelung sei dennoch „ein Eingriff in die Arbeitsruhe, der von der Bischofskonferenz aus grundsätzlichen Erwägungen nicht unterstützt wird“, hielt Schipka fest und verwies auf andere zahlreiche kritische Stellungnahmen aus dem kirchlichen Bereich. „Diese Kritik war und bleibt berechtigt“, sagte der Generalsekretär. „Es liegt jetzt an der Regierung, keine weiteren Eingriffe bei den Sonntagen und Feiertagen zuzulassen. Als Kirche werden wir in dieser Sache weiter wachsam bleiben“, versicherte Schipka.
Unterschiedlich waren die Reaktionen auf den ebenso in der Vorwoche beschlossenen Familienbonus: Während dieser von Kardinal Christoph Schönborn und dem Katholischen Familienverband begrüßt wurde, sprach die „Österreichische Plattform für Alleinerziehende“ von einem „Familienmalus“ für ärmere Familien, „Steuergeschenke an Besserverdienende und Kürzungen bei Familienleistung“.
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