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30 Kilometer und mehr bis zur nächsten Apotheke – das ist im ländlichen Raum laut Vertretern der Ärztekammer für Oberösterreich oft Realität. Wolfgang Ziegler, Kurie der niedergelassenen Ärzte der OÖ-Ärztekammer und seine Kollegen berichten in einer Pressekonferenz von einem Extrembeispiel im Bezirk Kirchdorf, wo an Feiertagen und am Wochenende Patient:innen von Windischgarsten bis Wartberg/Krems hin und zurück knapp 90 Kilometer zurücklegen müssten.
Nicht nur aufgrund der langen Wege fordert die Ärztekammer ein ausgeglicheneres Verhältnis zwischen öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken (derzeit stehen etwa 1.400 öffentliche rund 790 Hausapotheken gegenüber). Sie weist auch darauf hin, dass „Kassenstellen mit Hausapotheke wesentlich leichter zu besetzen sind als solche ohne“, sagt Ziegler. Noch dazu käme, dass „in den letzten 20 Jahren die Bevölkerung deutlich mehr gewachsen ist als die Anzahl der Hausärztinnen und Hausärzte, sodass eigentlich weitere Stellen (als die derzeit 38 unbesetzten, Anm.) fehlen.“
Den Vertretern der Ärztekammer gehe es um die „optimierte Versorgungssicherheit der Patient:innen“, daher fordern sie vor allem die Streichung der Kilometer-Grenze für ärztliche Hausapotheken zu öffentlichen Apotheken. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass im Umkreis von vier Straßenkilometern einer öffentlichen Apotheke keine ärztliche Hausapotheke sein darf.
Eine Gesetzesänderung brächte unter anderem den Vorteil einer direkten Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit sich, heißt es aus der Ärztekammer. Und im Falle eines Medikamentenengpasses – derzeit sind etwa in Österreich rund 400 Medikamente nicht erhältlich – habe ein Arzt oder eine Ärztin mit Hausapotheke im Normalfall ein passendes Zweit- oder Drittlinienpräparat, also eine Alternative, vorrätig.
Die Österreichische Apothekerkammer sieht die wiederholte Forderung der Ärztekammer als „vollkommen untauglichen Lösungsansatz“: „Anders als von Seiten der Ärztekammer behauptet gibt es auf dem Land kein Problem mit der Arzneimittelversorgung. Daher besteht auch kein Bedarf an zusätzlichen sogenannten hausärztlichen Notabgabestellen, die nur über ein vergleichsweise kleines Sortiment an Medikamenten verfügen.
Außerdem sind nur die Apotheker:innen speziell ausgebildete Arzneimittelexpert:innen.“ Nicht zuletzt würden Apotheken über weitaus längere Öffnungszeiten als Arztpraxen verfügen, an Wochenenden ebenso da sein und keine Urlaubs- noch sonstige Schließzeiten kennen.
„Die Trennung zwischen Arzt- und Apothekerberuf besteht seit dem Mittelalter und hat sich bis heute, nicht zuletzt wegen des ,Vieraugen-Prinzips‘ zum Wohle der Patient:innen bestens bewährt“, resümiert die Apothekerkammer.
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