Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag vergangener Woche die in Österreich geltende Feiertagsregelung, wonach der Karfreitag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen A.B. und H.B., der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag ist, als diskriminierend aufgehoben. Die Karfreitagsregelung ist nun durch den Gesetzgeber in Österreich zu beheben. Die Politik muss eine EU-rechtskonforme Lösung finden. Sollte sie schon für den nächsten Karfreitag am 19. April gelten, müsste sie rasch erfolgen.
Die Bundesregierung will den Karfreitag als Feiertag für Evangelische und Altkatholiken erhalten, aber keinen zusätzlichen Feiertag zu den bisher bestehenden 13 einführen. Möglich wäre ein Feiertagstausch, erklärte Kanzleramtsminister Gernot Blümel. Die Regierung werde Gespräche mit allen Beteiligten führen, sagte der für Kirchen und Religionen zuständige Minister.
Die katholische Bischofskonferenz ist der Ansicht, dass der Karfreitag weiterhin für Evangelische und Altkatholiken ein gesetzlicher Feiertag bleiben soll. Der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, hat in einem Kathpress-Gespräch vorgeschlagen, dass die Feiertagszuschläge für jene, die dennoch an diesem Tag arbeiten, entfallen könnten. Wenn das rechtlich nicht möglich sei, „dann sollte der Karfreitag für alle ein zusätzlicher Feiertag sein“, hielt Schipka fest. Einen Tausch von Feiertagen lehnt die Österreichische Bischofskonferenz ab.
Für den evangelisch-lutherischen Bischof Michael Bünker sei die beste Lösung ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag für alle, wie er im „ORF-ZiB2“-Interview erklärte. Die bisher geltende Karfreitagsregelung bezeichnete der evangelische Bischof als „angemessen“ in Anbetracht der Geschichte der jahrhundertelangen Unterdrückung und des Verbots des Protestantismus sowie der religiösen Bedeutung des Karfreitags für Evangelische.
Vorsichtiger Optimismus herrscht bei der Altkatholischen Kirche in Österreich nach dem Karfreitags-Urteil des EuGH. Man sehe „der positiven Umsetzung des Erkenntnisses des Gerichts durch die österreichische Gesetzgebung im Sinne der Religionsausübung vertrauensvoll entgegen“, erklärte die von der Karfreitagsregelung direkt betroffene Kirche in einer Aussendung.
Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, sieht den jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur nicht vom Urteil des EuGH zum Karfreitag betroffen. Die Angehörigen der Israelitischen Religionsgemeinschaft haben auf Grundlage des Kollektivvertrags zu Jom Kippur arbeitsfrei.
Der Wiener Dogmatik-Professor Jan-Heiner Tück plädierte mit Nachdruck für einen „Feiertagstausch“ und einen auch katholisch zu begehenden Karfreitag, der als Teil der Heiligen Drei Tage zwischen Gründonnerstag und Ostersonntag, zentral sei für das Verständnis des Christentums insgesamt. Vorstellen könne sich Tück etwa einen Tausch gegen einen katholischen Marienfeiertag.
Ähnlich hatten die beiden katholischen Innsbrucker Theologen Christian Bauer und Liborius Olaf Lumma dafür votiert, katholischerseits den Pfingstmontag mit dem Karfreitag zu tauschen.
Für eine theologische sowie gesellschaftliche Besinnung auf den Wert von Feiertagen insgesamt sprach sich der Grazer katholische Theologe und Priester Bernhard Körner in der Vorarlberger Zeitung „Neue am Sonntag“ (27. Jänner) aus. Auf die Frage nach der Bedeutung des Karfreitags für Christen lieferte in derselben Zeitung der evangelische Theologe Ulrich Körtner Antworten: Der an diesem Tag gefeierte Kreuzestod Jesu sei „kein Betriebsunfall der Heilsgeschichte, sondern ihre Mitte“, so der Vorstand des Instituts für Ethik und Recht in der Medizin an der Uni Wien.
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