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Herr Bischof, Sie nützen immer wieder öffentliche Anlässe, um das humanitäre Bleiberecht einzufordern. Warum ist Ihnen das wichtig?
Bischof Manfred Scheuer: Ich habe den Eindruck, dass der Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen nur mehr sehr verhalten eingesetzt wird. Bei diesem Aufenthaltstitel sollte der Grad der Integration besondere Berücksichtigung finden, heißt es auf der Homepage des Amtes für Fremdenwesen und Asyl. Nun höre ich von vielen Fällen, in denen Integration in einem hohen Maß gegeben ist, und trotzdem enden viele dieser Verfahren mit Abschiebung in die Herkunftsländer – unter der Annahme, dass die Lage dort stabil sei. Das betrifft im Besonderen Afghanistan. Glaubwürdige Berichte machen aber deutlich, dass dort die sicherheitspolitische Lage alles andere als unbedenklich ist. Da wäre das Bleiberecht ein legales Instrument, dass auf Basis der Menschenrechtskonvention der Humanität ein Vorrang eingeräumt wird. Das humanitäre Bleiberecht soll nämlich kein totes Recht sein.
Auf der anderen Seite hat die Integration einen Mehrwert für unsere Gesellschaft. Sie wird ja nicht ärmer mit den Menschen, die hierbleiben wollen, sondern reicher. Abgesehen davon haben wir als österreichischer Staat und auch als Gesellschaft doch einiges in diese Menschen investiert. Und dann wollen wir nicht davon profitieren, dass sie einen Berufsabschluss machen oder in das Arbeitsleben integriert werden?
Was möchten Sie Menschen sagen, die sich für Geflüchtete einsetzen?
Bischof Scheuer: Ich möchte ausdrücklich allen danken, die sich für Geflüchtete eingesetzt haben und gegenwärtig einsetzen. Das sind zahlreiche Einzelpersonen, Familien, Pfarren, Vereine, Gemeinden und überregionale Initiativen. Eine Integration ist ja nicht nur eine rechtliche Frage, sondern setzt viele Bereiche voraus, wie zum Beispiel Kommunikation: dass Menschen aus der Bevölkerung auf die Geflüchteten zugehen. Im Jahr 2015 hat die Gesellschaft in Oberösterreich im besten Sinn des Wortes Gastfreundschaft gezeigt. Aus Begegnungen sind oft Beziehungen und auch Freundschaften geworden. Die Zivilgesellschaft hat hier dem Staat in einem sehr hohen Maß unter die Arme gegriffen. Die Bemühungen sollten und müssen auch anerkannt werden. Was hier ehrenamtlich gemacht wurde, soll nicht einfach ausradiert werden. Durch eine kompromisslose Abschiebungspraxis werden Menschen vor den Kopf gestoßen, die sich jahrelang für eine gelungene Integration eingesetzt haben.
Zur Sache
Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) kann drei verschiedene Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilen, etwa zur Aufrechterhaltung eines Familien- und Privatlebens in Österreich, aus einer besonderen Schutzbedürftigkeit heraus oder aus besonderen Gründen, zu denen der Grad der Integration, Selbsterhaltungsfähigkeit, schulische und berufliche Ausbildung, eine eventuelle Beschäftigung sowie Deutschkenntnisse zählen.
Im Jahr 2017 wurden in Österreich 24.296 Asylanträge gestellt, fast so viele wie im Jahr 2014. 2016 waren es 42.285 Anträge und im Jahr 2015 88.340.
Der überwiegende Teil kam 2017 von syrischen Staatsbürger/innen. Danach folgten die Nationalitäten Afghanistan, Pakistan, Irak und Nigeria.
Die meisten Abschiebungen bzw. „Außerlandesbringungen“ erfolgten nach Nigeria, Serbien, Irak, Afghanistan und in die Russische Föderation.
(Quelle: BFA)
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