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Inhalt:
Privater Waffenbesitz in Österreich

Anzahl privater Waffen steigt

Gesellschaft & Soziales

Angesichts der nicht enden wollenden Serie von Frauenmorden hat die KirchenZeitung nachgefragt, wie es um den Zugang zu Schusswaffen in Österreich bestellt ist. 

Ausgabe: 03/2022
18.01.2022
- Lisa-Maria Langhofer
Immer mehr Österreicher/innen kaufen sich Schusswaffen.
Immer mehr Österreicher/innen kaufen sich Schusswaffen.
© ©Nomad_Soul - stock.adobe.com

Die Serie an Frauenmorden in Österreich scheint sich fortzusetzen. Ein 46-jähriger im Bezirk Vöcklabruck hatte Anfang Jänner seiner 42-jährigen Frau nach einem Streit in den Hinterkopf geschossen. Wie leicht gelangt man in Österreich an Schusswaffen?

 

Rund 30 Frauen wurden im Jahr 2021 in Österreich ermordet. Das sind zweieinhalb Frauen pro Monat. Bei fast einem Drittel waren dabei Schusswaffen im Spiel, so auch beim jüngsten Mord in Weissenkirchen im Attergau, mutmaßlich begangen vom Ehemann. Wie leicht kam dieser an die Schusswaffe heran? Wie ist der private Waffenbesitz in Österreich überhaupt geregelt? 


Zunächst einmal werden Schusswaffen in Kategorien eingeteilt: Kategorie A sind verbotene Waffen und Kriegsmaterial, unter B fallen Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen und zu C gehören Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf. Der Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen der Kategorie A sind laut Innenministerium grundsätzlich verboten. C-Waffen kann jede/r ab 18 Jahren kaufen und besitzen, allerdings müssen sie bei einem Waffenfachhändler registriert werden und das Führen ist nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte möglich. Für B-Waffen braucht man eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten besteht darin, dass jemand mit einem Waffenpass die Schusswaffe auch bei sich tragen (= Führen) darf. Die Waffenbesitzkarte berechtigt nur zum Erwerben und Besitzen. Anträge für beide können „verlässliche“ Bürger/innen ab 21 Jahren stellen, die glaubhaft machen können, dass der Besitz bzw. das Führen einer Schusswaffe für sie gerechtfertigt ist. Außerdem müssen sie ein psychologisches Gutachten erbringen sowie einen Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen.

 

Schusswaffenbesitz steigt

 

Immer mehr Österreicher/innen legen sich Schusswaffen zu. Laut statista.com waren im Jahr 2020 rund 1,13 Millionen Schusswaffen und etwa 320.000 Waffenbesitzer/innen im Zentralen Waffenregister eingetragen. Das ist ein erneuter Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren. 2015 waren etwa noch rund 894.000 Schusswaffen in Umlauf. In Oberösterreich stieg die Zahl laut Polizei von 200.000 (2020) auf 213.000 (2021). 


„Schusswaffen haben nichts im Haushalt verloren. Wir fordern, dass Schusswaffen außerhalb des Haushaltes versperrt aufbewahrt werden müssen und einmal jährlich psychologische Gutachten mit einer Gefährlichkeitseinschätzung der Person erstellt werden müssen – nicht nur am Anfang, wenn der Waffenschein erworben wird“, sagt Maria Rösslhumer, Chefin der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser (AÖF).

 

Zusammen mit dem Österreichischen Frauenring fordern die AÖF ein striktes Verbot von Schusswaffen in privaten Haushalten. Auch Caritas und Katholische Frauenbewegung (kfbö) riefen erneut zu mehr Gewaltprävention und gesellschaftlichem Umdenken auf.

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