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800 Euro sollten die Existenzängste vertreiben

GESELLSCHAFT_SOZIALES

„In Freiheit tätig sein“ war das Motto des ersten deutschsprachigen Grundeinkommenskongresses. Die Kirchenzeitung beleuchtete aus diesem Anlass die Thematik rund um Armut, Erwerbsarbeit und Grundsicherung.
 

Ausgabe: 40/2025
30.09.2025
- Paul Stütz
Vor 20 Jahren  beschäftigte die Kirchenzeitung das Thema Grundeinkommen.
Vor 20 Jahren beschäftigte die Kirchenzeitung das Thema Grundeinkommen.
© Archiv

Anfang Oktober 2005 fand in Wien der Kongress zum Thema Grundeinkommen statt. Dieser wurde von mehreren Nichtregierungsorganisationen aus Deutschland und Österreich organisiert. „Steigende Arbeitslosenzahlen und sinkende Einkommen bringen die Menschen, aber auch die Wirtschaft (geringe Nachfrage) unter Druck […] Die Aktualität des Themas zeigt eine vor Kurzem veröffentlichte Studie des Wirtschaftsforschungsinstitutes auf“, schrieb die Kirchenzeitung.

 

Arm werde immer ärmer und reich immer reicher, zitierte die Kirchenzeitung den Wifo-Experten Markus Marterbauer, der nunmehr SPÖ-Finanzminister der aktuellen Regierung ist. Das bedingungslose Grundeinkommen sollte laut Katholischer Sozialakademie (KSÖ) hier Abhilfe schaffen. Das Grundeinkommensmodell der KSÖ sah vor, dass jede Person unabhängig von Stand, Alter und Einkommen darauf Anspruch haben sollte. Damalige Berechnungen legten die Grundeinkommenshöhe auf mindestens 800 Euro im Monat (bei Kindern nach Alter gestaffelt) fest. Es sollten damit allerdings nicht alle bisherigen Sozialversicherungsleistungen (Pension etc.) ersetzt werden.

 

„Ein Grundeinkommen bietet nicht nur eine soziale Mindestsicherung, es eröffnet den Menschen die Freiheit, ohne Existenzangst etwas für ihre Weiterbildung zu tun oder sich für eine bestimmte Zeit gemeinnützig zu engagieren. Außerdem würde viel wertvolle Arbeit in der Familie, die heute nicht bezahlt wird, wenigstens teilweise abgegolten“, sagte Margit Appel von der KSÖ gegenüber der Kirchenzeitung. Man müsse allerdings aufpassen, dass ein Grundeinkommen von der Wirtschaft nicht als Stilllegungsprämie für nicht benötigte Arbeitskräfte oder als „Zwischenlager“ für Frauen ausgenutzt werde.  

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