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Entscheidend ist, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Heutzutage kaufen sich viele Menschen ihr Auto gebraucht über das Internet. Dies kann aber ein großes Risiko darstellen, da bei einem Privatverkauf die Gewährleistung im Gegensatz zum Kauf bei einem Händler/einer Händlerin ausgeschlossen werden kann.
Wie sieht es zunächst einmal mit der Gewährleistung beim Händlerkauf aus?
Bei einem Händlerkauf kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden. Damit sie aber auch Wirkung entfaltet, muss der Wagen bereits übergeben worden sein. Ist dies der Fall und tritt kurze Zeit nach dem Kauf ein Mangel auf, so greift die sogenannte Vermutungsfrist. Demnach wird, wenn ein Mangel innerhalb von zwölf Monaten ab dem Kauf auftritt, vermutet, dass dieser Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen hat.
Kann ich das Auto bei Vorliegen eines Mangels gleich zurückgeben?
Nein, man kann in diesem Fall nicht primär das Auto zurückgeben, sondern muss dem Händler zunächst die Möglichkeit geben, das Fahrzeug zu reparieren bzw. es auszutauschen. Erst wenn der Händler das verweigert oder die Reparatur und der Austausch nicht möglich sind, hat man Anspruch auf eine Preisminderung bzw. auf Rückgabe des Fahrzeugs.
Was ist jetzt der wichtigste Unterschied zwischen Händler- und Privatkauf?
Ist beim Privatautokauf im Vertrag die Floskel, dass jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind, nicht enthalten, dann kann auch beim Privatkauf Gewährleistung geltend gemacht werden. Ein wesentlicher Unterschied zum Händlerkauf ist seit 1. Jänner 2022, dass beim Privatkauf die Vermutungsfrist gemäß der vorherigen Rechtslage bei sechs Monaten verbleibt, da das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz nicht auf Verträge zwischen Privatpersonen anwendbar ist.
Worauf gilt es beim Kauf eines Kraftfahrzeugs zudem zu achten?
Man sollte darauf achten, welche Eigenschaften betreffend das Kraftfahrzeug vertraglich zugesichert wurden. Es empfiehl sich daher, einen Ankaufstest in einer Werkstätte seines Vertrauens zu machen. Diesen Service bieten auch verschiedene Autofahrerclubs in Österreich an. Wie auch das Auto sollte weiters der Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin überprüft werden, um sich im Nachhinein einiges an Ärger zu ersparen.
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