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Erst 1992 entschied Papst Johannes Paul II., dass der Canon 230 im Kirchenrecht von 1983 so zu verstehen ist, dass auch Mädchen ministrieren dürfen. Veröffentlicht wurde das erst 1994. Noch 1980 hatte der polnische Papst den Ministrantendienst von Mädchen für unerlaubt erklärt. Vorher war das unklar gewesen und hatte auch etwas mit den Vorstellungen vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil zu tun. Da galten die Ministranten als „parvus clerus“, wie die KirchenZeitung 1986 erinnerte – als „kleiner Klerus“, der statt den Gläubigen die lateinischen Antworten auf die Gebete der Priester aufsagt. Heute wird der Ministrantendienst überwiegend von Mädchen getragen.
Einen Text mit Widersprüchen findet man auch in der alten Ausgabe: Kardinal Joseph Ratzinger, Präfekt der Glaubenskongregation, nahm in Peru Stellung dazu, wie Rom mit anonymen Denunziationen umgeht: Niemals werde seine Behörde aufgrund bloß privater oder ungeprüfter Nachrichten hin tätig, behauptete er. Bischöfe, Nuntiaturen und theologische Literatur seien ihre Quellen. Aber Ratzinger sagte auch: „Wenn andere Nachrichten der Beachtung wert erscheinen, werden Nuntius und Bischöfe um Auskunft darüber befragt.“ Nach einer „objektiven Verifizierung“ werde die Sache behandelt. Also doch?
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