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Recht: Rechte und Pflichten von Mietern

GUT ZU WISSEN_

Die Rechte und Pflichten von Mietern werden durch das Mietrechtsgesetz (MRG) sowie ergänzend das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bestimmt. Im Vollanwendungsbereich des MRG bestehen zwingende Regelungen über die Erhaltungspflichten des Vermieters und die Instandhaltungs-/Wartungspflichten des Mieters.

Ausgabe: 10/2026
03.03.2026
Für Heizungsreparaturen ist der Vermieter zuständig.
Für Heizungsreparaturen ist der Vermieter zuständig.
© ri auf Pixabay

Erhaltungspflicht


Diese umfasst die Sicherstellung eines ortsüblichen, technisch zeitgemäßen Standards der allgemeinen Gebäudeteile sowie die Beseitigung ernster Schäden und erheblicher Gesundheitsgefährdungen innerhalb der Mietobjekte. Dazu zählen z. B. Reparaturen an Dach, Fassade, Aufzügen oder die Behebung von Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden. Seit 2015 erstreckt sich diese Pflicht auch auf die Erhaltung und den Austausch mitvermieteter Wärmebereitungsgeräte wie Heizthermen oder Boiler. Diese Pflichten kann der Vermieter nicht auf den Mieter überwälzen.

 

Wartungspflicht


Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sowie mitvermietetes Inventar so zu warten und instand zu halten, dass daraus weder dem Vermieter noch anderen Bewohnern Nachteile entstehen. Dazu zählen etwa die regelmäßige Wartung von sanitären Anlagen, die Behebung kleinerer Funktionsstörungen sowie regelmäßiges Lüften. Die Grenze dieser Pflicht ist erreicht, wenn Maßnahmen als Erhaltungsarbeiten einzustufen sind oder eine Gesundheitsgefährdung vorliegt – in solchen Fällen bleibt der Vermieter zuständig.

 

Mietzinsminderung


Besteht ein Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts beeinträchtigt, hat der Mieter ein Recht auf Mietzinsminderung. Dieses gilt nicht nur im Anwendungsbereich des MRG. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Unbrauchbarkeit und ist zeitlich auf die Dauer der Beeinträchtigung beschränkt. Typische Minderungsgründe umfassen etwa Ausfälle der Wasserversorgung, Heizungsdefekte, massive Schimmelbildung oder Baulärm. Vertragsklauseln, die dieses Recht ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.

 

Zusammenfassung


Insgesamt ergibt sich ein differenziertes System, das sowohl den Schutz der Mieter als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Vermieter berücksichtigt. Die Abgrenzung zwischen Erhaltung, Instandhaltung und bloßen Bagatellreparaturen spielt dabei eine zentrale Rolle und erfordert im Einzelfall häufig fachkundige Beurteilung.

Henriette  Boscheinen-Duursma
Henriette Boscheinen-Duursma
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