Wort zum Sonntag
Trotz des vorzeitigen Endes der dreitägigen Vollversammlung – viele der 212 Teilnehmer reisten früher ab – zog das Präsidium eine positive Bilanz. Es sei ein „unglaubliches Konvolut von Papieren beraten worden. Kein Text wurde abgelehnt, alle erhielten eine hohe Akzeptanz“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing.
Die als Grundlage für die kommenden Synodalversammlungen (die Initiative „Synodaler Weg“ war ursprünglich auf zwei Jahre angelegt; wegen der Corona-Pandemie wird sie aber nach derzeitigem Planungsstand nicht im Oktober 2021 enden, sondern bis 2022 dauern) verabschiedeten Papiere, die zunächst als Texte beschlossen und dann in Strukturen und Regeln realisiert werden sollen, laufen in der Summe auf eine Verfassungsreform der katholischen Kirche in Deutschland, auf die Schaffung neuen Kirchenrechts und an einigen Punkten auch auf eine Veränderung der kirchlichen Lehre hinaus. Unter anderem sollen die Gläubigen ein Mitspracherecht bei Bischofswahlen erhalten. Ferner soll auf nationaler Ebene ein „Synodaler Rat“ eingerichtet werden, in dem Laien und Bischöfe gemeinsam entscheiden, auch über Finanzfragen. In einem Grundtext zum „Leben in gelingenden Beziehungen“ verabschiedete sich die Versammlung von der bisherigen katholischen Sexuallehre und forderte unter anderem den kirchlichen Segen für homosexuelle Beziehungen. Allerdings schreckten die Synodalen davor zurück, der Forderung einiger Delegierter zuzustimmen, die zusätzlich eine Öffnung des Ehesakraments für homo- oder bisexuelle Beziehungen vorschlugen. Mit 95 zu 94 Stimmen hatten sich die Teilnehmenden mit dem Grundlagen-Text „Priesterliche Existenz heute“ auch für eine Debatte darüber ausgesprochen, „ob es Priester braucht“. Ein weiteres Papier, das in Grundzügen eine Mehrheit fand, ruft die Bischöfe auf, in Rom eine Erlaubnis für eine neue Predigtordnung zu erwirken. Dann dürften beauftragte Laien auch in Eucharistiefeiern offiziell predigen. Derzeit ist die Predigt Diakonen, Priestern oder Bischöfen vorbehalten. Nur in sogenannten Wortgottesdiensten ohne Kommunionfeier erlaubt die Deutsche Bischofskonferenz die Predigt von Laien. In der Praxis gibt es aber heute schon Ausnahmen.
Eine Mehrheit fand auch eine Vorlage zur Förderung des internationalen kirchlichen Austausches über die Teilhabe von Frauen an kirchlichen Diensten und Ämtern sowie Genderfragen. Laut der angenommenen Beschlussvorlage sollen sich die deutschen Bischöfe bei der Weltbischofssynode, zu der Papst Franziskus für Oktober 2023 eingeladen hat, dafür einsetzen. Machtstrukturen sollten neu geordnet werden, besagte ein weiteres Grundsatzpapier, etwa durch Gewaltenteilung auf allen Ebenen, mehr Mitsprache der Basis bei der Berufung von Amtsträgern und eine Zulassung von Frauen zu Weiheämtern, bei welcher die Zustimmung besonders groß war. Ämter dürften nur auf Zeit vergeben werden. Das alles sei „kein Manöver zeitgeistiger Anpassung“, sondern Folge des Missbrauchsskandals, hieß es.
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