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Aktualisierte Corona-Regeln der Bischofskonferenz

„Nächstenliebe zeigt sich im Schutz der Mitmenschen“

Weltkirche

Die Österreichische Bischofskonferenz hat verschärfte Regeln zur Feier öffentlicher Gottesdienste während des Lockdowns beschlossen, die österreichweit bis Ende November gelten. Die Hoffnung ist unter anderem, Weihnachten wieder in fest-licherer Form feiern zu können.

Ausgabe: 45/2020
03.11.2020
Größere Abstände und weniger Gesang sollen jetzt das gemeinsame Weihnachtsfest retten.
Größere Abstände und weniger Gesang sollen jetzt das gemeinsame Weihnachtsfest retten.
© Copyright 2020, Harald Oppitz/KNA

Die wichtigste Änderung ist, dass ab sofort ein Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten ist. Sowohl in geschlossen Räumen als auch im Freien ist dabei ein Mund-Nasenschutz (MNS) zu tragen – während des ganzen Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste das Tragen eines Mund-Nasenschutzes für die handelnden Personenen während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber „zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten“, lautet eine weitere Ausnahme. Da ein häufiges An- und Ablegen des Mund-Nasenschutzes problematisch sei, wird jene Person, die den Gottesdienst leitet in der Regel auch keine Maske tragen. Taufen und Trauungen sowie die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung „sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben“, heißt es in der am Montagabend veröffentlichten Rahmenordnung.

 

Kürze

Um den Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten, „kann die Absperrung jeder zweiten Kirchenbank erforderlich“ sein, heißt es. „Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten, vor den Ein- und Ausgängen sind unbedingt zu vermeiden“, ein „Willkommensdienst“ hat darauf zu achten. Darüber hinaus sollen „Gottesdienste in der gebotenen Kürze“ gefeiert werden: „Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben.“ Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. Deswegen solle eine Kantorin bzw. ein Kantor „wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge“ übernehmen. Anstelle der üblichen Gesänge solle Instrumentalmusik treten.

 

Nur Handkommunion

Neben den bisherigen Regeln zum Kommunionempfang wird betont, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten ist. Neu ist, dass ab sofort nur mehr die Handkommunion möglich ist und: „Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.“ „Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten“, heißt es ausdrücklich: „Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden“. Die Verordnung weist auch auf Gottesdienstübertragungen in den verschiedenen Medien hin. „Christliche Nächstenliebe muss sich in diesen Tagen im rücksichtsvollen Schutz der Mitmenschen und in aufmerksamer Hilfe für Bedürftige bewähren“, betonte der Vorsitzende der Bischofskonferenz Erzbischof Franz Lackner.

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Reinhard Macht
Auferstehungsglaube
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Reinhard Macht ist ehrenamtlicher Diakon im SR Jenbach-Münster-Wiesing und Gemeindeberater in der Diözese Innsbruck.

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