Wort zum Sonntag
Dies gelte aber nur, wenn keine anderen, ethisch unbedenklichen Impfstoffe zur Verfügung stünden, hieß es in einer Note der Glaubenskongregation bereits Ende des Vorjahres.
Der wesentliche Grund für die moralische Zulässigkeit von „als klinisch sicher und wirksam anerkannten Impfungen“ sei, dass derjenige, der die Impfung vornehme, nicht mit dem moralischen Übel von Abtreibung kooperieren wolle. Zwar gebe es eine „moralische Pflicht, eine solche passive materielle Kooperation zu vermeiden“. Diese ist nach Aussage der Kongregation aber nicht bindend, wenn eine „Gefahr besteht wie etwa die ansonsten nicht eindämmbare Ausbreitung eines schwerwiegenden Krankheitserregers“ wie des Coronavirus.
Anlass für die Erklärung sind Anfragen an die Glaubenskongregation sowie bereits vorhandene öffentliche Stellungnahmen, auch von Kirchenvertretern, mit teils widersprüchlichen Aussagen. Es sei nicht die Absicht der Kongregation, in diesem Fall „über die Sicherheit und Wirksamkeit dieser Impfstoffe zu urteilen, obwohl dies ethisch relevant und notwendig“ sei. Die moralisch legitime Verwendung solcher Impfstoffe, so die Glaubenskongregation weiter, bedeute aber keine auch nur indirekte Legitimation für Abtreibungen.
Im Übrigen, so die Glaubensbehörde, gebe es „in der Regel keine moralische Pflicht zur Impfung“; diese müsse freiwillig sein. Allerdings hänge die ethische Bewertung des Impfens „nicht nur von der Pflicht ab, die eigene Gesundheit zu schützen, sondern auch von der Pflicht, dem Gemeinwohl zu dienen“. Wer aus persönlichen Gewissensgründen eine Impfung ablehnt, „sollte sich bemühen, durch andere prophylaktische Mittel und entsprechendes Verhalten zu vermeiden“, dass er Infektionserreger überträgt.
Zum Schluss betont die von Glaubenspräfekt Kardinal Luis Ladaria und dem Sekretär der Glaubenskongregation, Erzbischof Giacomo Morandi, unterzeichnete Note die moralische Verpflichtung von Pharmaindustrie, Regierungen und internationalen Organisationen, Impfstoffe auch für die ärmsten Länder zugänglich zu machen, ohne für diese Kosten zu verursachen. Sonst werde mangelnder Zugang zu Impfstoffen zu einem weiteren Grund für Diskriminierung und Ungerechtigkeit.
Für die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson wurden Zelllinien von menschlichen Föten verwendet, die in den 1970er- beziehungsweise 1980er-Jahren abgetrieben worden waren. Fachleute betonen, dass nie ein Fötus mit dem Ziel abgetrieben worden sei, als Ausgangsmaterial für die Impfstoffproduktion zu dienen. Vielmehr würden Zelllinien abgetriebener Föten immer wieder reproduziert und eingefroren.
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