Wort zum Sonntag
Bei der Pfarrstrukturreform werden die Pfarren in einem Dekanat aufgehoben und als Pfarrteilgemeinden zu einer neuen Pfarre vereinigt.
Das Inkrafttreten der entsprechenden Dekrete für die Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried wurde aufgrund einer diözesanen Regelung von Bischof Manfred Scheuer im Dezember 2024 ausgesetzt.
Hintergrund für diese Entscheidung war, dass einzelne Personen oder Gruppen Rekurse erhoben hatten. Es hatte nämlich bislang bereits aufschiebende Wirkung, wenn auch nur ein einziger Rekurs gegen eines der Aufhebungs- bzw. Fusionierungsdekrete eines Dekanates eingereicht wurde.
Die Steuergruppe für die Umsetzungsprozesse bat Bischof Scheuer im Jänner, die diözesan festgelegte aufschiebende Wirkung der Rechtskraft aller Dekrete zu beenden. Die Begründung lautete, der rechtliche „Schwebezustand“ sei für alle Betroffenen höchst belastend; die negativen pastoralen Folgen wögen schwerer als die Möglichkeit, dass im Nachhinein eine Entscheidung der römischen Kurie mitzuberücksichtigen sei.
Nach Beratung im Konsistorium ist nun vorgesehen, die entsprechenden Dekrete für die Pfarren der Dekanate Andorf, Frankenmarkt, Kremsmünster und Ried im Innkreis mit 1. Juli 2025 rechtswirksam werden zu lassen. Die Errichtung der neuen Pfarren in diesen Dekanaten kann ab diesem Zeitpunkt verwirklicht werden.
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