Katharina Schindelegger (33) ist Theologin und Journalistin. Sie ist in den Pfarren Ober Sankt Veit und Unter Sankt Veit – Zum Guten Hirten (Wien 13) als Pastoralassistentin tätig.
Für Gottesdienste gelten wieder strenge Regeln wie der Zwei-Meter-Mindestabstand zu Personen aus anderen Haushalten. Deshalb muss jede zweite Kirchenbank frei bleiben. Bei jedem Gottesdienst, auch im Freien, sind FFP2-Masken zu tragen. Wer einen liturgischen Dienst versieht, braucht einen 3-G-Nachweis. Liturgische Dienste wie von Ministrant/innen sind jedoch „wesentlich und erwünscht“, schreibt die Bischofskonferenz in ihrer Rahmenordnung.
Gemeindegesang ist erlaubt, soll aber sparsam eingesetzt werden. Chorgesang ist nicht möglich, nur bis zu vier Gesangs-Solist/innen bzw. vier Instrumentalist/innen, die einen 2-G-Nachweis haben, sind zusätzlich zur Orgel zulässig. Auch bei Feiern wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung gilt die FFP2-Maskenpflicht. „Diese Feiern sollen aber so weit wie möglich im Interesse der Mitfeiernden verschoben werden“, erklärte dazu Liturgie-Bischof Anton Leichtfried. Diese Regeln gelten seit 22. November bis zur nächsten Rahmenordnung der Bischofskonferenz.
Alle Details finden sich auf bischofskonferenz.at.
Katharina Schindelegger (33) ist Theologin und Journalistin. Sie ist in den Pfarren Ober Sankt Veit und Unter Sankt Veit – Zum Guten Hirten (Wien 13) als Pastoralassistentin tätig.
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