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Inhalt:
Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung

Einander anvertraut

Kirche Österreich

Auszüge aus der Erklärung der katholischen Bischöfe Österreichs zum Tag des Lebens am 1. Juni.

Ausgabe: 22/2021
02.06.2021
Austausch der diözesanen Lebensschutzbeauftragten
Austausch der diözesanen Lebensschutzbeauftragten
© ED Salzburg

„Wir sind als Christen überzeugt, dass uns Gott mit dem Leben auch die Freiheit gab. Als freie Menschen haben wir den Auftrag, Verantwortung zu übernehmen – für uns selbst, für unsere Nächsten, für das Wohlergehen der gesamten Menschheitsfamilie und für das ‚Haus‘ der Schöpfung.

 

Assistenz zum Leben

Die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, das bisherige Verbot der Hilfe zur Selbsttötung aufzuheben, ist als Entscheidung eines Höchstgerichts zu respektieren, gutheißen muss man sie aber nicht. Wenn wir zukünftig zwischen einem ‚guten‘ und ‚schlechten‘ Suizid zu unterscheiden haben, ist der bislang gültige Konsens aufgehoben, dass jeder Suizid eine menschliche Tragödie ist. Wenn Menschen Todeswünsche äußern, so meinen sie in den allermeisten Fällen nicht, dass sie nicht mehr leben wollen, sondern dass sie ‚so‘ nicht mehr leben wollen. Wir müssen Einsamkeit bekämpfen und Angehörige in dieser herausfordernden Situation entlasten.

 

Wir brauchen einander!

Es ist eine Illusion zu glauben, wir könnten in jedem Moment unabhängig über uns selbst bestimmen. Wir brauchen einander! Dies anzunehmen, befreit von Überheblichkeit. Der flächendeckende Ausbau einer Palliativ- und Hospizversorgung, die allen bis ans Lebensende zur Verfügung steht, muss sichergestellt werden.

 

Wahrung der Menschenwürde

Wir wissen aus unzähligen Begegnungen mit Sterbenden, dass gerade die letzte Lebensphase zum Segen werden kann. Vielfach sind wichtige Begegnungen und Momente von Versöhnung noch möglich. Außerdem setzt eine propagierte Option zur Selbsttötung all jene unter Druck, die sich dem Leben bis zum Eintritt des natürlichen Todes stellen und dabei auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

 

Dienst am Lebensende

Die hochtechnisierte Intensivmedizin unserer Zeit hat bekanntlich die Möglichkeit, den Zeitpunkt des Todes künstlich zu verzögern. Ob sie damit immer zum Wohl des Patienten handelt, muss hinterfragt werden. Es geht um das Unterlassen nicht sinnvoller, unverhältnismäßiger Therapieversuche – bei einer bleibenden Sorge um eine sensible Schmerzbehandlung der anvertrauten Patienten. Ärzte und Angehörige der Gesundheitsberufe sollen weiterhin ausschließlich dem Leben dienen dürfen.

 

Erwartungen an den Gesetzgeber

Wir appellieren an den Gesetzgeber, Maßnahmen zu setzen, die verhindern sollen, dass aus der rechtlichen Möglichkeit zum assistierten Suizid ein ‚inneres Sollen‘ wird. Dazu gehören aus unserer Sicht jedenfalls: Absicherung und Ausbau der Suizidprävention, Ausschluss des Irrtums und der Einflussnahme Dritter, Schutz des Vertrauens in die Gesundheitsberufe, Gewährleistung der Ablehnungsfreiheit, Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen.“

 

Vernetzung

Die Lebensschutzbeauftragten der Diözesen trafen sich zu einem ersten Vernetzungstreffen teils in Salzburg, teils online. „Vernetzung und Koordination der vielfältigen Initiativen ist für ein effektives Engagement im Lebensschutz notwendig“, erklärte Lebensschutz-Bischof Glettler.

 

Bildtext: Austausch der diözesanen Lebensschutzbeauftragten Bischofsvikar Gerhard Viehhauser (Salzburg), Nicole Meissner (Wien), Bischof Hermann Glettler und Gisella Schiestl (Innsbruck) und Florian Lair (Eisenstadt), sowie per Videokonferenz Margit Huber (Graz-Seckau), Jürgen Mathis (Feldkirch) und Markus Mucha (St. Pölten).

 

Vollversion auf bischofskonferenz.at

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