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Der Ablass und das Heilige Jahr 2025

GLAUBENS_GUT

Der Tradition folgend hat Papst Franziskus das Jahr 2025 zu einem Heiligen Jahr erklärt. Wesentliche Elemente eines solchen Jubiläumsjahres sind eine Pilgerfahrt nach Rom, Durchschreiten der Heiligen Pforte und Gewinnung eines Ablasses – der aber nicht leicht verständlich zu machen ist.
 

Ausgabe: 24/2024
11.06.2024
- Josef Wallner
Der Petersplatz in Rom
Der Petersplatz in Rom
© Niklas

Seit dem Jahr 1300 kennt die katholische Kirche die Tradition der „Heiligen Jahre“, erklärt der Vatikan-Experte Ulrich Nersinger: „Als sich das Jahr 1300 ankündigte, tauchte in der christlichen Welt das Gerücht auf, dass allen Rompilgern ein vollkommener Ablass gewährt würde.“ Papst Bonifaz VIII. war  von den Menschenmassen völlig überrascht, griff aber den Wunsch des Volkes nach einem Ablass auf und schuf, um die Pilgerbewegung zu ordnen,  ein „Jubiläumsjahr“. Später kam das Ritual des Öffnens und Schließens einer Heiligen Pforte dazu, wiederum verbunden mit dem Ablass. Bis heute nimmt der Ablass eine besondere Stellung bei der Feier eines Heiligen Jahres ein. 

 

Sündenfolgen


So wurde auch diesmal im Mai 2025 bereits wenige Tage nach der Verkündigungsbulle des Heiligen Jahres 2025 durch Papst Franziskus  vom dafür zuständigen vatikanischen Großpönitentiar das Dekret über die Ablassregeln für 2025 veröffentlicht. Dort heißt es: „Alle wahrhaft reuigen Gläubigen, die unter Ausschluss jeglicher Neigung zur Sünde und von einem Geist der Nächstenliebe bewegt im Laufe des Heiligen Jahres, geläutert durch das Sakrament der Buße und gestärkt durch die Heilige Kommunion, gemäß den Intentionen des Papstes beten, können aus dem Schatz der Kirche einen vollkommenen Ablass, den Erlass und die Vergebung ihrer Sünden erlangen, der den Seelen im Fegefeuer in Form eines Wahlrechts zukommt.“ Der Ablass besteht, wie im Katechismus definiert, „im Erlass der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Sündenstrafen“. Sieht man auf die Intention des Ablasses im Gesamten – ohne auf die Details zu schauen – geht es um die solidarische Verbundenheit aller Gläubigen im Gebet mit den Lebenden und Verstorbenen, erklärt der Linzer Moraltheologe Michael Rosenberger. 


Die „zeitlichen Sündenstrafen“, die dabei erlassen werden, deutet Rosenberger im Sinn von Papst Paul VI., der das Ablasswesen 1967 neu geregelt hat. Zeitliche Sündenstrafen lassen sich als Sündenfolgen verstehen, die auch trotz Sündenvergebung in der Beichte zurückbleiben und das Zusammenleben der Menschen belasten können. Eine Sünde wie zum Beispiel eine Verleumdung kann der, der sie ausgestreut hat, beichten und sie wird ihm vergeben, aber die Folgen der Unwahrheit lassen sich nicht mehr gänzlich zurücknehmen. Man kann das nie mehr vollständig richtigstellen. 

 

Beichtangebot


„Es geht um reale menschliche Erfahrungen und die Kirche als Gesamte bietet uns das Gebet füreinander an“, sagt Rosenberger über den Ablass. Die Einsicht von Sündenfolgen hat auch die Funktion eines Hinweises zur Umkehr und Buße. Darum stellt die Beichte auch eine Voraussetzung für einen Ablass dar. „Wichtig ist im Heiligen Jahr ein hochwertiges Beichtangebot sicherzustellen“, unterstreicht Rosenberger. 


Bei allem Bemühen den Ablass zu erklären, müsse man sich aber fragen, ob eine Entwicklung, die historisch ihre Bedeutung hatte, noch der heutigen Zeit angemessen ist, schränkt Rosenberger ein. „Legt man die Ablassvorschriften wortwörtlich aus, ist manches nicht stringent und manche Erklärung bleibt offen. So ehrlich muss man sein.“ 

 

 

Im Heiligen Jahr 2025 werden Millionen Pilger:innen in Rom erwartet. Papst Franzikus hat zudem entschieden, dass man nicht nur in Rom die „Gnaden dieses Jahres“ empfangen kann, sondern auch in jeder Diözese. Umfassende Infos finden sich unter: 
www.iubilaeum2025.va
Die Kirchenzeitung unternimmt anlässlich des Heiligen Jahres im Februar 2025 eine Romwallfahrt: Infos

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