Wort zum Sonntag
Das Wort „Erbe“ kommt in der Bibel immer wieder in verschiedenen Zusammenhängen vor. Im Römerbrief (8,17) werden die Anhänger/innen Jesu als „Erben Gottes und Miterben Christi“ bezeichnet. Papst Franziskus verweist in „Laudato si’“ (Nr. 93) darauf, dass der Begriff „Erbe“ Gläubige und Nichtgläubige verbindet: „Heute sind wir uns unter Gläubigen und Nichtgläubigen darüber einig, dass die Erde im Wesentlichen ein gemeinsames Erbe ist, dessen Früchte allen zugutekommen müssen. Für die Gläubigen verwandelt sich das in eine Frage der Treue gegenüber dem Schöpfer, denn Gott hat die Welt für alle erschaffen.“ Der Unterschied liegt also in der Frage, von wem das Erbe ausging: Für die Gläubigen ist es ursprünglich Gott, für die Nichtglaubenden und Glaubenden gemeinsam sind es jedenfalls unsere vorangegangenen Generationen. Das verpflichtet uns auch zur ungeschmälerten Weitergabe des Erbes an die nächsten Generationen.
Das gemeinsame Erbe hat es auch in das Völkerrecht geschafft. Als „common heritage of mankind“ (gemeinsames Erbe der Menschheit) werden Territorien und Elemente bezeichnet, die kein Staat einfach ausbeuten dürfte. Das betrifft internationale Gewässer, den Meeresboden auf hoher See, aber auch den Mond. Allerdings sind nur Territorien geschützt, die keinem Staat angehören.
Bei Papst Franziskus gibt es dagegen keine Grenzen, wenn es um das gemeinsame Erbe der Lebensgrundlagen geht. „Das Klima ist ein gemeinschaftliches Gut von allen und für alle“ (Laudato si’, Nr. 23). Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein „grundlegendes, fundamentales und allgemeines Menschenrecht“ (Nr. 30). In diesem Zusammenhang kritisiert der Papst auch die Tendenz, Wasser zu privatisieren. Ja, die Umwelt als Gesamtes ist „ein kollektives Gut, ein Erbe der gesamten Menschheit und eine Verantwortung für alle. Wenn sich jemand etwas aneignet, dann nur, um es zum Wohl aller zu verwalten.“ (Nr. 95)
Damit stoßen der Schutz des gemeinsamen Erbes und der Zugang zu ihm an das Prinzip des Privatbesitzes. Franziskus bricht nicht damit, aber die „christliche Tradition hat das Recht auf Privatbesitz niemals als absolut und unveräußerlich anerkannt und die soziale Funktion jeder Form von Privatbesitz betont“ (Nr. 93). In den Worten des deutschen Grundgesetzes: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Art. 14)
Glaubende und Nichtglaubende sind auf diesen Grundsatz verpflichtet. Für den glaubenden Menschen kommt freilich noch eine wichtige Instanz hinzu: Gott. „Die Geschöpfe der Welt können nicht als ein herrenloses Gut betrachtet werden: Alles ist dein Eigentum, Herr, du Freund des Lebens“, schreibt Franziskus (Laudato si’, Nr. 89).
Die Geschöpfe und die Natur sind dem Menschen nur überlassen (vgl. Levitikus 25,23). In die Sprache des Zivilrechts übersetzt: Über Fortbestand oder Untergang einer Sache zu entscheiden, kommt nur dem Eigentümer zu. Eigentümer der Schöpfung ist aber Gott. „Die rechte Weise, das Konzept des Menschen als ‚Herr‘ des Universums zu deuten, besteht hingegen darin, ihn als verantwortlichen Verwalter zu verstehen.“ (Laudato si’, Nr. 116)
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Birgit Kubik, 268. Turmeremitin, berichtet von ihren Erfahrungen in der Türmerstube im Mariendom Linz. >>
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