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Abschieben. Ein Muss?

Kardinal Christoph Schönborn macht sich große Sorgen um die Anfang vergangener Woche abgeschobenen Pakistanis aus dem Servitenkloster. So wie er fragte sich auch Caritaspräsident Franz Küberl, ob die Aktion etwas mit dem Wahlkampf zu tun habe. Für die Innenministerin war alles rechtens.
Ausgabe: 2013/32, Flüchtlinge, Abschiebung, Remele
06.08.2013
- Hans Baumgartner
© Daniel Weber
 Es bleibe jedem selber überlassen, da nicht an einen „Zufall“ zu glauben, meint Klaus Schwertner. Der Geschäftsführer der Wiener Caritas hat die 44 Flüchtlinge im ehemaligen Servitenkloster seit Mitte Dezember, als sie nach einem Protestmarsch in der Votivkirche Zuflucht gesucht hatten, bereits durch viele Auf und Abs begleitet. Was sich rund um den Sonntag vergangener Woche abgespielt habe, „war an Turbulenz, aber auch an Angst der Betroffenen nicht zu überbieten“, schildert Schwertner.

Chronik der Ereignisse


Am Freitag wurde über 20 der im Servitenkloster wohnenden Flüchtlinge das sogenannte „gelindere Mittel“ verhängt. Nachdem ihre Asylanträge endgültig abgelehnt worden waren, mussten sie sich jeden Tag bei der Polizei melden (statt Schubhaft). Am Sonntag wurden acht von ihnen bei der Meldung verhaftet, „ein sehr ungewöhnlicher Vorgang“, meint Schwertner. „Obwohl wir in unseren Häusern rund 700 Asylwerber betreuen, haben wir so etwas noch nie erlebt.“ Bereits am Montag und Dienstag wurden die acht Pakistanis abgeschoben – obwohl Kardinal Schönborn, Caritas, Diakonie, Katholische Aktion und viele andere an die Innenministerin appelliert hatten, die Abschiebung zu stoppen. Am Dienstag wurden dann noch drei Pakistanis aus dem Servitenkloster wegen angeblicher Beteiligung an einer internationalen Schlepperbande festgenommen. Was an der Sache dran sei, müsse die Polizei klären. Von den kolportierten Millionen, die die Bande abkassiert haben soll, habe er bei den nun verhafteten Flüchtlingen allerdings nichts bemerkt, meint Schwertner. Er appelliert an die Öffentlichkeit, keine pauschalen kriminellen Vorverurteilungen gegen „die aufmüpfigen Flüchtlinge aus der Votivkirche“ zu treffen.  

Große Angst


Derzeit herrsche unter den 36 noch im Servitenkloster wohnenden Flüchtlingen große Angst, sagt Schwertner. Niemand könne sagen, was in nächster Zeit mit den zwölf Personen geschehen wird, die sich ebenfalls jeden Tag bei der Polizei melden müssen bzw. wie es mit den anderen Asylwerbern weitergeht. Klar sei jedenfalls, dass die Gruppe durch ihre Protestaktion gegen das österreichische Asylrecht und die zum Teil unwürdige Unterbringung, aber auch durch ihre Äußerungen über Politik und Terrorismus in Pakistan in der „öffentlichen Auslage“ stehe. Trotz massiven Dauerbeschusses durch die Wiener FPÖ hat die Innenministerin zunächst versprochen, jeden einzelnen „Fall“ nochmals überprüfen zu lassen. Keiner der Betroffenen, so deren Anwalt, wurde jedoch dazu vom Asylgerichtshof persönlich einvernommen, weder über seine Fluchtgründe noch über die konkrete Sicherheitslage in seiner Heimatregion. Auch von der Fremdenpolizei, die dazu verpflichtet wäre, wurde kein individueller Sicherheitscheck durchgeführt.

Ein Exempel


Man wollte ganz offensichtlich an der bekannten Votivkirchen-Gruppe ein Exempel statuieren. Der „Applaus“ in den Internetforen für das harte Durchgreifen war entsprechend laut. Dass zuvor „alle Ermessensspielräume ausgeschöpft wurden“ und den Behörden gar nichts anderes als die Abschiebung übrig blieb, wie Innenministerin Mikl-Leitner behauptet, ist unwahr. Es hätte u. a. noch ein befristetes oder humanitäres Bleiberecht als Alternative gegeben. Bisher war man, aus gutem Grund, mit der Abschiebung von Pakistanis sehr zurückhaltend (19 Fälle in eineinhalb Jahren bei 2500 Flüchtlingen und bloß 1,5% Anerkennung). Erst im November wurden allerdings mehrere Tschetschenen abgeschoben, die seither in russischen Gefängnissen verschollen sind.

Das Interview

Der Rechtsstaat und seine Grenzen


Die Abschiebung von acht Pakistanis sorgte für viel Aufregung. Polizei und Innenministerin sagen, sie hätten nur die Vorgaben des Rechtsstaates befolgt.  Wie sehen Sie das?
Remele: Formal kann man so argumentieren. Und es ist auf einer vordergründigen Ebene auch richtig, wenn eine Ministerin sagt, sie muss die Gesetze einhalten und Entscheidungen unabhängiger Gerichte durchführen. Ich höre bei Ihnen aber ein „Aber“ durchklingen …
Remele: Ja, denn Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Gerade von den Asylgesetzen sagen viele Experten, dass sie nicht den humanitären Ansprüchen eines zivilisierten Rechtsstaates entsprechen. Hier könnte man sagen: Bevor ich problematische Abschiebungen vornehme, schaue ich mir die Gesetze und deren Vollzug noch einmal genauer an. Außerdem gibt es auch noch einen Spielraum im Vollzug. So wie seinerzeit während des Bosnien-Krieges hätte man auch hier ein befristetes Aufenthaltsrecht gewähren können, um die momentan sehr prekäre Sicherheitslage in Pakistan abzuwarten und dann neu zu bewerten. Wieweit kann der Rechtsstaat unabdingbare Normen setzen?
Remele: Natürlich ist das Recht, zumindest dort, wo es demokratisch zustande kommt, ein hohes Gut, das für das Zusammenleben unerlässlich ist. Es gibt aber auch in Demokratien Rechtsnormen, die gegen humane Grundprinzipien verstoßen – und da ist es gerade Aufgabe der Christen, dagegen entschieden, aber gewaltfrei aufzustehen. Ich habe in den USA einiges über Martin Luther King gearbeitet. Er ist an die 20 Mal „völlig legal“ eingesperrt worden, weil er gegen das damals geltende Gesetz der Rassentrennung und -diskriminierung gekämpft hat.
Prof. Dr. Kurt Remele ist Sozialethiker an der Universität Graz.
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