Etwa 3100 Menschen, die bei der Caritas OÖ Hilfe suchen, klagen darüber, dass sie sich das Wohnen nicht leisten können. In den Caritas-Projekten für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen werden etwa 3600 Personen betreut.
Die hohen Wohn- und Energiekosten sind bei den Vorsprachen in den Sozialberatungsstellen der Caritas ein zentrales Thema. Die Rat-Suchenden müssen schon 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen und Energie aufbringen. Für den Anspruch auf Wohnbeihilfe wurden Beschränkungen eingeführt. Die Mietpreise sind in den Jahren 2005 bis 2012 durchschnittlich etwa um ein Viertel gestiegen, bei privat vermieteten Wohnungen gar um ein Drittel. Genossenschafts-Wohnungen, die nach früheren Wohnbauförderungs-Gesetzen finanziert worden sind, haben zudem das Problem großer Sprünge bei den Annuitäten.
Eine Kostenfalle
35.000 Wohnungen sind von den hohen Annuitätensprüngen betroffen, sagt die Caritas und legt ein Beispiel vor: Eine 61-Quadratmeter-Wohnung der Genossenschaft Oö. Wohnbau, 1998 errichtet, kostet derzeit inklusive der Heizungsausgaben 512 Euro. In fünf Jahren – ohne Einrechnung steigender Betriebs- und Heizungskosten – werden dafür 601 Euro zu zahlen sein, in zehn Jahren 866 Euro. Das Problem der Annuitätensprünge sei dem Wohnbauressort seit Langem bekannt, sagt Mag. Wolfgang Modera von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich. Land und gemeinnützige Bauvereinigungen haben mit einer Richtline 2011 bzw. durch Glättungen der Annuitätensprünge gegengesteuert.
Zweckwidmung
Zum Caritas-Vorschlag, Wohnbaufördergelder wieder einzuführen, heißt es aus dem Büro von Wohnbau-Landesrat Dr. Manfred Haimbuchner, dass das Land Oberösterreich das Wohnbaubudget des Landes jährlich in jener Höhe dotiere, die dem seinerzeitigen Zweckzuschuss entspreche.
Die Caritas schlägt vor
Caritas-Direktor Franz Kehrer sieht „sechs Gebote der Stunde“ gegen die Armutsfalle Wohnen. Zweckwidmung der Wohnbauförderung wieder einführen. Den sozialen Wohnbau wieder beleben. Die Beschränkungen des Anspruchs auf Wohnbeihilfe überdenken. Sozial schwache Menschen bei den Erstanmietungskosten unterstützen. Mietpreise begrenzen. Das Recht auf Wohnen in der Verfassung verankern.
Entteuern
Die Gemeinden müssten deutlich mehr gemeindeeigene Flächen für den sozialen Wohnbau kostengünstig zur Verfügung stellen, sagt die Caritas. Auch am privaten Wohnungsmarkt muss der Mietzins begrenzt werden. Die Grenze, ab der keine Wohnbeihife mehr zusteht (7 Euro pro Quadratmeter), muss angehoben werden, weil viele sozial schwache Menschen auf den privaten Wohnungsmarkt angewiesen sind. Dort sind die Mieten teurer.
LAbg. Bgm. Hans Hingsamer meint dazu als Präsident des Oö. Gemeindebundes: „Gemeinden stellen für den sozialen Wohnbau ausreichend Flächen zur Verfügung.“ Die Grundpreise seien allerdings regional stark unterschiedlich. „Gemeinden nutzen ihre Möglichkeiten, günstigen Baugrund anzubieten, so gut wie möglich.“ Seine Gemeinde stelle sehr schön gelegene Flächen um 19 Euro je Quadratmeter zur Verfügung.
Mag. Wolfgang Modera von der Abteilung Wohnbauförderung des Landes OÖ begrüßt die Zurverfügungstellung von Baurechtsgrundstücken. Auch er sieht Reformbedarf bei der Begrenzung der Mieten. Das Wohnbauressort regt eine aktive Rolle der Kirche an. Sie sollte bei der Vermietung ihrer Immobilien „durch eine entsprechende Mietpreisgestaltung nivellierend und beispielgebend wirken“.
Gemeindebund und Wohnbauressort halten nichts vom Vorschlag, die Grenze, ab der keine Wohnbeihilfe mehr ausbezahlt wird, hinaufzusetzen. Das käme nur den Vermietern, nicht den Mietern zugute.