Eine Meldung ließ aufhorchen: Bis 2019 seien für Asylwerbende und Flüchtlinge 6,5 Milliarden Euro zu budgetieren. Das Finanzministerium sagt: Stimmt nicht. Die Caritas sagt, in erster Linie seien die Menschen in Not zu sehen, die genannte Zahl könne seriös nicht kommentiert werden. Auf lange Sicht werde Europa von der Zuwanderung profitieren.
Doch in Österreich wird diskutiert, was „uns“ die Asylsuchenden kosten. Wir fragten bei Volkshilfe und Caritas nach, wer wie viel von den 20,50 Euro erhält, die pro asylsuchender Person am Tag ausgegeben werden. (Bis Ende September waren es 19 Euro.)
5,50 Euro pro Person
Christian Schörkhuber, Leiter der Flüchtlingshilfe der Vokshilfe, weist darauf hin, dass vom Tagsatz 20,50 Euro das Essensgeld für die Asylwerber/innen abzuziehen ist – täglich € 5,50 pro Erwachsene (Minderjährige erhalten monatlich € 121. Weiters müssen die betreuenden Organisationen die Mieten der Quartiere zahlen, im Durchschnitt € 3,50 täglich pro Person. Auch Marion Huber, Abteilungsleiterin der Caritas-Flüchtlingshilfe, nennt diese Fakten. Einmal im Jahr erhalten die Asylwerbenden außerdem Bekleidungsgutscheine im Wert von € 150,– und pro Schulkind € 200,–. Schulgeld.
Miete und Betriebskosten
Asylquartiere sind meist nicht in Häusern mit gutem Energiestatus. Schörkhuber verknüpft in seiner Kostenanalyse diese Tatsache mit einem weiteren Umstand: Asylwerbende dürfen nicht arbeiten. Sie sind fast immer im Haus. Dadurch müsse für Strom und Wasser deutlich mehr als in österreichischen Familienhaushalten ausgegeben werden. Die Kosten dafür liegen zwischen € 2,50 und € 5,– täglich pro Person. Auch Investitionen und Erhaltungsbeiträge sind aus dem Tagsatz zu bestreiten.
Personalkosten
Zu den Geldern, die Asylwerbende für den Lebensmittelkauf bekommen, und zu den Ausgaben für Miete und Betriebskosten fallen vor allem noch die Kosten für die Betreuung vor Ort an. Schörkhuber: „Volkshilfe oder Caritas bieten im Gegensatz zu privaten Betreuern eine sozialarbeiterische Betreuung zur Unterstützung der Flüchtlinge und der ehrenamtlichen Helfer an. In einem Asylwerberquartier mit 30 bis 40 Personen wird eine hauptamtliche Vollzeitkraft angestellt.“ Dies ist nicht verpflichtend, aber für das harmonische Leben im Ort notwendig.
Private Betreiber
Private Betreiber von Grundversorgungsquartieren müssen mindestens 15 Personen unterbringen können. Wer nur eine Wohnung zur Verfügung stellen möchte, kann die Wohnung direkt an Asylsuchende vermieten oder an eine NGO, sagt Marion Huber. Wollen Asylsuchende privat wohnen, „können sie eine Wohnung suchen und ganz normal Miete zahlen. Wobei ‚ganz normal‘ insofern nicht stimmt, als der Mietzuschuss für Einzelpersonen maximal € 120,– und für Familien insgesamt € 240,– beträgt – die Wohnung muss also extrem günstig sein.“ Privates Wohnen wurde in den letzten Jahren seitens des Landes OÖ massiv eingeschränkt. Das Land setzte in den letzten Jahren verstärkt auf „organisierte Quartiere“ und geht auch jetzt nur langsam davon ab.