Für die römisch-katholische Kirche hat Kurienkardinal Cassidy die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre unterschrieben.
Es ist alles andere als Zufall, dass die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ gerade am Reformationstag, dem 31. Oktober, in jener Stadt unterzeichnet wurde, in der 1530 die Lutheraner ihr „Augsburger Bekenntnis“ vorgelegt haben. Wäre es nach den Plänen Edward Idris Cassidys gegangen, dann wäre bereits vor einem Jahr jenes Papier unterschriftsreif gewesen, in dem beide Kirchen ihren Konsens darüber erklären, worüber es vor 469 Jahren zur Trennung kam. Denn am 25. Juni 1998 musste der Australier in einer Pressekonferenz Vorbehalte zur Erklärung einräumen, nachdem sie neun Tage zuvor der Lutherische Weltbund einstimmig angenommen hatte. Für den gelernten Vatikandiplomaten, Cassidy war 33 Jahre rund um den Erdball im Einsatz, wohl eine schwere Schlappe. Denn die Einwände kamen nicht aus dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen, dessen Präsident Cassidy seit zehn Jahren ist, sondern aus der Glaubenskongregation und dessen Chef Kardinal Ratzinger. In einem „Anhang“ ließ sich nun doch noch einiges klären, und der 75-Jährige durfte den „Meilenstein“ in der Ökumene unterschreiben.
„Das ist kein Dokument des Kompromisses, sondern ein Dokument der Wahrheit im Geist der Versöhnung.“ Edward Idris Cassidy