Ferien sind für viele nicht (nur) zum Faulenzen da
Ausgabe: 2000/31, Ferialjob, Arbeiten,
01.08.2000
- Kirchenzeitung der Diözese Linz
Manche müssen es tun, andere tun es freiwillig: in den Ferien arbeiten.
In manchen Schultypen ist ein Praktikum im Lehrplan vorgesehen. Die HTLer/innen oder Schüler/innen einer HBLA zum Beispiel müssen ein Pflichtpraktikum absolvieren. Das Praktikum enthält eine Ausbildungspflicht, die Praktikantinnen und Praktikanten sollen also an ihrem befristeten Arbeitsplatz auch etwas lernen.
Ferialjob oder Praktikum
Das fällt bei „echten“ Ferialjobs weg. „Arbeiten statt Urlaub“ oder besser „vor dem Urlaub“ lautet die Devise für alle, die in den Sommerferien Geld verdienen wollen. Der Lohn bessert dann entweder die Urlaubskassa auf oder wird gespart – für den Führerschein, ein Auto, die Wohnung nach der Matura ...
Erfahrung sammeln
Nicht zu gering zu schätzen ist auch die Erfahrung, in die Berufswelt zu schnuppern, die man bei einem Ferienjob sammeln kann. Für viele bietet sich so die Chance, ihr mögliches Berufsziel in der Praxis anzuschauen. Und es soll auch Schüler/innen geben, die nach einem Monat am Förderband in einer Fabrik wieder mit mehr Eifer lernen, weil sie ihre Ausbildungs-Möglichkeit schätzen gelernt haben.
Gearbeitet wird überall
Ferialarbeiter/innen trifft man praktisch überall – in der Obstabteilung im Supermarkt genauso wie am Bau oder im Altenheim. Im Gastgewerbe werden eher Schüler/innen angestellt, die ein Praktikum absolvieren müssen. Sie sind billiger und ersetzen tatsächlich eine volle Arbeitskraft.Manchmal werden Ferialarbeiter/innen oder Praktikanten und Praktikantinnen auch ausgenutzt. Immer wieder gibt es Klagen über zu wenig Geld oder Arbeitszeit, die nicht bezahlt wird. Wenn die Arbeit erledigt ist, lassen sich die restlichen Ferien so richtig genießen – zumindest, bis dann die Bücher zum Lernen wieder entstaubt werden sollten!
Die Arbeiterkammer (AK) gibt Ferialarbeiter/innen und Praktikantinnen und Praktikanten den Rat, mit dem/der Arbeitgeber/in detaillierte Vereinbarungen zu treffen (Vertrag) und exakte Aufzeichnungen (Arbeitszeit usw.) zu führen. Ferialarbeiter/innen sollten sich nicht mit „Praktikantinnen/Praktikantenlöhnen“ abspeisen lassen, sondern auf eine Bezahlung nach dem Kollektivvertrag bestehen (der Unterschied beträgt bis zu 100 Prozent!). Die AK hat zwei Broschüren zum Thema herausgegeben.
Info und Broschüren gibt´s bei der AK Linz unter Tel. 050/69 06-2197.