In den Niederlanden hat das Parlament die von einem unheilbar Kranken gewünschte Tötung durch den Arzt straffrei gestellt. In Deutschland und in der Schweiz ist die „Beihilfe zum Selbstmord“ auf Wunsch unheilbar Kranker straffrei. Auch in Frankreich und Belgien gibt es Vorstöße zur strafrechtlichen Neubewertung der Euthanasie. Hinter dieser Entwicklung stecken verschiedene Motive: die – berechtigte – Angst vor unnötiger Verlängerung des Lebens durch die Hightechmedizin; das Verdrängen von Leid, Sterben und Trauer aus unserer Fun-Gesellschaft; vor allem aber ein tief greifender Wertewandel: die zunehmende Verabsolutierung der Selbst-bestimmung des Individuums bei der Definition der Menschenwürde. Die Rechnung dafür könnte unerträglich hoch werden: Die Verstümmelung des Menschenbildes; wachsender Druck auf Schwerbehinderte und unheilbar Kranke statt bestmöglicher medizinischer und menschlicher Betreuung. Wer das nicht will, muss jetzt handeln.
Das Gemeinsame
Im Spätherbst 1999 beschlossen die Kirchen Österreichs, ein gemeinsames Sozialwort zu erarbeiten. Zu Adventbeginn feierten sie den ersten „Christentag“. Im Stephansdom segneten Dutzende Amtsträger verschiedener Kirchen die Menschen. Man konnte spüren, dass es stimmt, was der evangelische Bischof Sturm und Kardinal Schönborn letzte Woche in ihrer gemeinsamen Erklärung zur Ökumene gesagt haben: „Unsere gemeinsame Hoffnung auf Grund der einen Taufe ist stärker als alles schmerzlich Trennende.“ Ökumene heißt, dieses Wort täglich leben. Wer die Dinge umkehrt, verdunkelt die Botschaft Jesu.