Sozialminister Herbert Haupt hat die Thematik Abtreibung in die politische Diskussion gebracht. Im Fall einer zu erwartenden schweren Behinderung soll Abtreibung nicht mehr, wie jetzt erlaubt, bis zum Geburtstermin hin möglich sein. Die Fristenregelung selbst mit straffreiem Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten hat der Minister nicht in Frage gestellt. Es war zu erwarten, dass Haupt damit auf Widerstand stoßen würde. Typisch: Ein Mann ist Frauenminister, hieß es, schon stehe eine Haupterrungenschaft der Frauenpolitik in Frage.
Die Frage verdient wesentlich mehr Beachtung, als in ihr nur ein billiges Ablenkungsmanöver zu sehen, wie auch formuliert wurde. Es geht um nichts weniger als um das Lebensrecht lebensfähiger behinderter Menschen. Die Aktion Leben sowie Behindertenorganisationen machen seit langem auf das Unrecht aufmerksam, das Behinderte schon im Mutterleib diskriminiert.
Ein Nachdenken darüber ist höchst angebracht, denn das gegenwärtige „Recht“ wurde viel zu selbstverständlich genommen. Verknüpft damit braucht es ein Nachdenken, wie Frauen mit behinderten Kindern gestützt werden können, damit die Last nicht auf ihren Schultern allein liegen bleibt. Nur wer bei einer bestehenden Regelung kein gutes Gewissen hat, wird dem Gespräch über eine bessere Regelung aus dem Wege gehen.