Am Donnerstag vergangener Woche legte die Regierung nach zähen internen Verhandlungen ihren Gesetzesentwurf für das Kinderbetreuungsgeld vor. Dass ab 2002 erstmals alle Mütter (Väter) Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben, ist tatsächlich ein „Meilenstein in der Familienpolitik“. Die Nutznießer sind vor allem Frauen (Familien), die finanziell nicht gerade im Überfluss schwimmen. Das bestätigen „Aktion Leben“ und Caritas glaubhaft. Das Kinderbetreuungsgeld ist aber auch ein Meilenstein in Richtung einer eigenständigen Pensionsversorgung für Frauen, da zumindest 18 Monate als echte Beitragszeiten angerechnet werden. Die Regelungen, die für die Zuverdienstgrenze (200.000 Schilling im Jahr), für den Kündigungsschutz und die Teilzeitkarenz gefunden wurden, sind ein tragbarer Kompromiss. Dass es nach der Karenz Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt, ist ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Praxis. Das laute Geheul der Opposition ist eine zu durchsichtige Parteitaktik.