Seit 10. Jänner 2005 stehen jeden Montag und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr Experten der AK Oberösterreich über eine eigenen Telefonhotline (050/69 06-3 zum Ortstarif) für Fragen zur Pensionsreform zur Verfügung. Der Informationsbedarf und die Verunsicherung sind enorm. Mehr als 300 Arbeitnehmer haben die Beratung bereits in Anspruch genommen. Die zu erwartende Pensionshöhe, kann zwar noch nicht genau berechnet werden, weil sie vom zukünftigen Berufsverlauf abhängt, die AK-Experten können den Ratsuchenden aber Tipps geben, wie sie noch am besten aussteigen – ob etwa die Hacklerregelung für sie gilt, ob es Sinn macht, Studienzeiten nachzukaufen oder welche Fristen sie einhalten müssen. Eine Frau, die im Juli 2006 60 Jahre alt wird und bis dorthin auf 527 Versicherungsmonate kommt, wollte zum Beispiel wissen, ob sie tatsächlich zu diesem Zeitpunkt in Pension gehen kann bzw. ob sie mehr Pension bekommt, wenn sie bis Ende 2006 arbeitet. Der Berater rechnete aus, dass sie mit 60 gehen kann, und riet ihr, wegen der Pensionshöhe eine vergleichende Berechnung bei der Pensionsversicherung zu beantragen. Ein arbeitsloser Mann mit derzeit 510 Versicherungsmonaten wollte wissen, ob er mit 60 Jahren am 1. Februar 2008 in Pension gehen kann. Das Beratungsergebnis: Da er wegen der Arbeitslosigkeit die erforderlichen 540 Beitragsmonate nicht erreicht, fällt er nicht unter die Hacklerregelung. Sein regulärer Pensionierungstermin wird daher voraussichtlich der 1. Juli 2011 sein.„Wir können Unsicherheiten beseitigen und bei der Perspektivensuche helfen. Die Rückmeldungen der Anrufer waren durchwegs positiv und bestätigen, dass wir mit dieser neuen Serviceleistung richtig liegen“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.