Auseinander oder g’heiratet. – So lautet ein scherzhafter Spruch, den manche Verliebte zu hören bekommen, wenn sie „turteln“. Für einige unserer Landsleute dreht sich dieser Spruch zur bitteren Groteske um: Auseinander trotz g’heiratet!
ERNST GANSINGER
Seit dem 1. Jänner 2006 ist das neue Fremdenrechtspaket in Kraft. Für binationale Ehepaare – wenn also die Frau aus Österreich und der Mann zum Beispiel aus einem afrikanischen Land kommt bzw. umgekehrt – ist damit nichts mehr, wie es war. Darauf macht die „Initiative Ehe ohne Grenzen“ aufmerksam.
Recht auf Partnerschaft. „Das neue Fremdenrechtspaket verhindert, dass wir in diesem Land in Ruhe und ohne Angst gemeinsam mit unseren Partner/innen und Kindern leben können“, sagt die Schwertbergerin Katharina Rohrauer, die Sprecherin der Initiative. Hintergrund ihrer Aussage ist, dass Übergangsregelungen zum neuen Recht fehlen und Hunderte in die Illegalität gedrängt wurden. Plötzlich hatten sie keinen Aufenthaltstitel für Österreich mehr. Mit österreichischen Staatsbürgern verheiratete Asylwerber/innen, die 2005 einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung stellten, mussten ihren Asylantrag zurückziehen. Verfahren blieben teilweise liegen; diese Asylwerber waren ab 1. Jänner 2006 mit Schubhaft und Abschiebung bedroht. Um eine Niederlassung bewilligt zu bekommen, muss ein Familieneinkommen von mindestens 1056,– Euro nachgewiesen werden.
Menschlich unwürdig. Als „menschlich unwürdigen Zustand“ bezeichnete der Präsident der Volkshilfe Österreich, Univ.-Prof. Dr. Josef Weidenholzer, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Verein Migrare und der Initiative Ehe ohne Grenzen die Folgen des Asylpakets. Familien und Ehen werden getrennt, weil das Gesetz, dem neben den Regierungsparteien auch die SPÖ zustimmte, Ehepartner zur Ausreise zwingt. Sie sollen in ihrem Herkunftskand den Antrag auf Aufenthalt in Österreich stellen.
Angst und Sorgen. Groß ist die Sorge von Familie D., weil Herr D. aus Senegal ist und ausreisen müsste, um dort den Antrag zu stellen. Hier in Österreich kann er nicht arbeiten. Ist er außerhalb Österreichs, weiß keiner, wie lange das Verfahren dauert. Wovon soll er zudem leben, wovon seine Familie? Oder ein Ehepaar hilft sich, wie es Familie I. aus Braunau überlegt: Über den Inn ziehen nach Simbach. Die deutschen Gesetze sind menschlicher. Sehr gut kann man die Angst von Familie J. verstehen: Der Mann floh 2003 aus Nigeria. Eine Nonne hat ihm dabei geholfen. Er hatte eine Freundin. Die hat man wahrscheinlich getötet. Auch ihm, dem Katholiken, droht die Sharia – der rechte Arm soll ihm abgehackt werden. Aber Österreichs Gesetz will, dass Herr J. nach Hause reist, um dort den Antrag zu stellen... Ein Österreicher, dessen Frau zur Ausreise gezwungen wurde, kann die Welt nicht mehr verstehen: „Dass mir das Recht auf Familie vom österreichischen Staat abgespochen wird, nur weil ich wenig verdiene – das kann es nicht sein!“