Deutsche Bischofskonferenz bewertet die Entscheidung als „nachvollziehbar“.
Ausgabe: 2017/46
14.11.2017
Die Deutsche Bischofskonferenz bewertet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, künftig neben männlich und weiblich einen weiteren Geschlechtseintrag im Geburtsregister zu ermöglichen, als „nachvollziehbar“. Sprecher Matthias Kopp sagte: „Wenn bei einem Menschen eine Zuordnung zu der Einteilung als Frau oder Mann nicht möglich ist, darf er nicht durch rechtliche Vorschriften oder gesellschaftliche Gewohnheiten dazu gezwungen werden, sich entgegen seinen Empfindungen einem Geschlecht zuzuordnen, das nicht zu ihm passt.“