In den ersten elf Monaten des heurigen Jahres haben sich in Oberösterreich 460 verurteilte Personen von NEUSTART, der ehemaligen „Bewährungshilfe“, zu gemeinnützigen Arbeitsleistungen vermitteln lassen.
Monika wurde nach dem Finanzstrafgesetz zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Sie konnte nicht zahlen und wurde aufgefordert, eine Ersatzfreiheitsstrafe von 148 Tagen anzutreten oder 592 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Diese erbrachte sie von Oktober 2007 bis Juni 2008 in einem Altenheim. Maria leistet seit September 2008 wöchentlich zehn „gemeinnützige“ Stunden, um so die vorgeschriebenen 480 Stunden abzuarbeiten. Das wird fast ein Jahr dauern.
Tierheim, Bauhof, Wohnheim. Seit 1. Jänner 2008, erklärt Elke Schernhammer, die Leiterin von NEUSTART Wels-Ried, ist das Gesetz anzuwenden, wonach jede Person, die eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, das Angebot bekommt, statt der Haftstrafe in einer gemeinnützigen Einrichtung mitzuarbeiten. Vorher wurde das Modell in einem Versuch im Landesgerichtssprengel Wels erprobt. Das Stundenausmaß den Gemeinnützigkeits-Dienst des Täters steigt mit der Bemessungsgrundlage – das ist die sonst fällige Freiheitsstrafe. In über 60 Einrichtungen, etwa in Gemeinden (z. B. am Bauhof), in Tierheimen oder bei der Volkshilfe, bei pro mente, im Institut Hartheim und auf ähnlichen Arbeitsstellen vermittelt NEUSTART Ersatz-Leistende. Die meisten müssen zwischen 100 und 500 Stunden „abdienen“.
Soziale Einbindung. „Es war wichtig für mich, dass ich sozial eingebunden war“, schildert Monika ihre „gemeinnützige“ Erfahrung im Gespräch mit Edith Holzbauer, diplomierte Sozialarbeiterin bei NEUSTART. Monika hat sich nach der Ableistung ihrer Ersatzstrafe um eine Arbeitsstelle als Reinigungskraft in einem Altenheim beworben.
ZUR SACHE
NEUSTART
In Österreich gibt es 14 NEUSTART-Regionen – zwei davon in Oberösterreich: Wels-Ried und Linz-Steyr. Der Verein kümmert sich um die Bewährungshilfe, die Haftentlassenenhilfe mit Beratungen in den Justizanstalten, den Tatausgleich und die Organisation gemeinnütziger Leistungen.
Bewährungshilfe Wels-Ried. Zurzeit werden 660 Frauen und Männer betreut, davon ca. 100 Personen, die vorzeitig aus der Haft entlassen wurden. Elke Schernhammer, Leiterin von NEUSTART Wels-Ried, weist darauf hin, dass vorzeitig Entlassene seltener rückfällig werden als jene, die die gesamte Haftzeit im Gefängnis sind. Schernhammer ist dankbar für die gute Zusammenarbeit mit der Caritas-Einrichtung WeGe, einer Wohngemeinschaft für Haftentlassene in Wels. „So eine Einrichtung bräuchte es auch im Innviertel!“
Tatausgleich. Statt einer Verurteilung kommt es zu einem Ausgleichsgespräch mit Entschuldigung und materieller Wiedergutmachung. Tatausgleich kommt vorwiegend bei Gewaltdelikten zur Anwendung, fast zu einem Viertel geht es um Konflikte im familiären Umfeld. 72 Prozent der Erwachsenen und 86 Prozent der Jugendlichen schließen den Tatausgleich positiv ab.
NEUSTART braucht Unterstützung
NEUSTART Wels-Ried sucht weitere Einrichtungen, in denen Klient/innen gemeinnützige Leistungen vor allem an Wochenenden erbringen können.
Außerdem werden zur Betreuung von Bewährungshilfe-Klienten im Raum Schwanenstadt ehrenamtiche MitarbeiterInnen mit Erfahrung im Sozialbereich gesucht.