KOMMENTAR_
Die Mensalgüter (im Wesentlichen Immobilien samt Nutzung) gehören nicht zum Diözesanvermögen, sondern unterstehen dem Bischof direkt. Die Mensen in Österreich reichen von kleinen (Feldkirch) bis zu großen Liegenschaften (Gurk). Größere Mensen können bei Überschüssen nicht nur Unterhalt und Arbeitsstruktur des Bischofs sicherstellen, sondern die Diözese unterstützen. In Gurk ist die Mensa zumindest ideell zur Bürde geworden. Dass das Kirchenrecht bei notwendigen Regeln hinterherhinkt, ist dabei ein allgemeiner Fehler, der Kirchenkritikern in die Hände spielen könnte: Für diese sind die Mensen ein Argument gegen staatliche Leistungen an die Kirche. Dabei zeigt Kärnten, wo das Diözesanvermögen im Gegensatz zur Mensa gut verwaltet wurde, dass die Lösung nahe liegt: Diözesane Regeln in der Mensa anwenden!
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