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Dass sowohl der Freiheitliche Parlamentsklub als auch der Grüne Klub im Parlament einen Gesetzesbeschluss als „wichtigen Beitrag“ loben, ist bemerkenswert.
Es passierte letzten Donnerstag und betraf die Gefängnisseelsorge. Das Ziel des einstimmig angenommenen Regierungsantrags ist, die flächendeckende Seelsorge der anerkannten Religionsgemeinschaften in Justizanstalten budgetär abzusichern.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Gefangenenhausseelsorger, Christian Kuhn, ist zufrieden. Zwar gab es bisher schon ein Recht der Insassen und Insassinnen auf Seelsorge. Allerdings sei es oft am Geld gescheitert, weiß Kuhn aus vierzigjähriger Erfahrung.
Dass der FP-Nationalratsabgeordnete Christian Lausch äußert, dass „funktionierende religiöse Betreuung gegen eine Radikalisierung effektiv Wirkung zeigen kann“ und dass die Integrationssprecherin der Grünen, Faika El-Nagashi, die Gefängnisseelsorge einen „Beitrag zur Resozialisierung der Betroffenen in die Gesellschaft“ und einen Raum zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven nennt, ist eine selten gehörte Anerkennung der Seelsorge durch gesellschaftliche Akteur/innen.
Sie kann auch Seelsorgerinnen und Seelsorger außerhalb der Gefängnismauern stolz machen.
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