KOMMENTAR_
Verantwortlich für diese Maßnahmen ist einerseits, dass zu wenige Menschen geimpft sind. (Manche werden das jetzt nicht lesen wollen. Ich bin aber ganz fest davon überzeugt, dass das ein Faktum ist, und deshalb steht es da.) Andererseits liegt die Verantwortung bei regierenden Politiker/innen in Bund und Land, die unzureichend und zu spät agiert haben. Sie unterstehen einer rechtlichen, einer politischen und einer moralischen Verantwortung.
Was die Moral betrifft, sei auf die ungustiösen Chats eines Altkanzlers und seines Umfelds verwiesen. Das sagt eigentlich alles.
Politisch Verantwortung zu übernehmen, also Rücktritt, könnte zu Neuwahlen führen. Das dürfte aktuell nicht populär sein.
Es bleibt die rechtliche Dimension: Artikel 142 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Da geht es um Anklagen gegen Minister und Mitglieder von Landesregierungen wegen schuldhafter Rechtsverletzungen. Können die Corona-Versäumnisse der Landesspitze oder der Bundesregierung vor dem Verfassunsgerichtshof landen? Schuldhafte Rechtsverletzungen nachzuweisen, ist schwierig, das Zustandekommen der für Anklagen notwendigen Mehrheiten unwahrscheinlich. Was bleibt, sind Untersuchungsausschüsse – und die Hoffnung, dass danach jemand Verantwortung übernimmt.
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