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Bundespräsident Alexander Van der Bellen kann es nicht lassen: Auch in seiner Neujahrsansprache wurde die österreichische Bundesverfassung von ihm gelobt – vermutlich ein Vorgeschmack auf die heurigen 100-Jahr-Feiern für das Bundesverfassungs-Gesetz 1920. Aber auch ganz abseits juristischer Normen kann man sagen: Österreich ist „in guter Verfassung“: Wohlstand, Sicherheit und Lebensqualität sind gesamtgesellschaftlich betrachtet hoch.
Das heißt nicht, dass unser Land perfekt wäre. Eine Insel der Seligen, wie Papst Paul VI. Österreich genannt haben soll, sind wir nicht: Da dürfte es keine durchschnittlichen Werte bei den Pisa-Tests geben, keine Klimakrise, keine Armut, keinen politischen Populismus, keine Integrationsprobleme, keine Benachteiligung von oder Gewalt gegen Frauen ... Wir haben viele offene Baustellen.
Aber in guter Verfassung zu sein, ist nicht erst wichtig, wenn alle Herausforderungen bewältigt sind. Ein Marathonläufer braucht die gute Verfassung schon am Start, um die lange Strecke bewältigen zu können. Deshalb ist sie kein Ruhekissen. Sie ist ein Fundament, auf dem man aufbauen kann – und das gepflegt gehört, wenn es Bestand haben soll. Etwas, das man pflegt, ist einem auch etwas wert. Und man ist dankbar dafür, dass man es hat – dieses Land und seine Verfassung.
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