BRIEF_KASTEN
Hans Kelsen als „Architekten der Bundesverfassung“ zu bezeichnen, wäre ihm nur teilweise recht gewesen: Beim politisch erwünschten Föderalismus, also der Auslagerung von Entscheidungen in die Bundesländer, war er sehr skeptisch.
Die Corona-Pandemie scheint ihm recht zu geben: Ob Vorschriften-Wirrwarr oder machtpolitisch-wahltaktisch motivierte Zwischenrufe – die Ländermacht wird oft als nicht konstruktiv wahrgenommen.
Die Begründung für den Föderalismus ist erstens im Bereich der Landesidentität zu suchen, die sich aber nicht in politischer Teilselbstständigkeit erschöpfen darf.
Zweitens sind die Bundesländer zusätzliche politische Spielfelder für die Parteien. Das hätte einen Sinn, wenn es echten Wettbewerb unter den Ländern um die beste Regionalpolitik gäbe. Doch politische Entscheidungen in den Ländern verlassen selten die Binnenperspektive.
Manchmal werden Vergleiche gezogen, die aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen in vielen Fällen hinken. Fraglich ist auch, ob es auf Länderebene künftig gelingt, ausreichend gutes politisches Personal zur Ämterbesetzung zu finden.
Anhänger der Ländermacht werden sich also etwas einfallen lassen müssen.
Denn sonst wird auch die Verwirrung der neun verschiedenen Bestattungsrechte in Österreich das Begräbnis eines lebendigen Föderalismus nicht verhindern können.
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