BRIEF_KASTEN
Natürlich gibt es viele Pfarrgemeinden, die gut darauf achten – aber offenbar ist das nicht überall der Fall. Ja, das Tragen der Maske ist nicht angenehm und verhindert ansprechenden Volksgesang. Aber es ist eine sinnvolle Vorschrift. Nach Gesprächen mit der Bundesregierung haben die Bischöfe bestimmt, dass bei Gottesdiensten die Maske zu tragen ist, um diese für möglichst viele Menschen offen zu halten. Dahinter steht zweifellos die Annahme, dass für Christinnen und Christen das Prinzip der Solidarität eine Selbstverständlichkeit ist.
Was wäre im Übrigen die Alternative? Zu glauben, der Staat könnte Zwei-G-Gottesdienste nicht verordnen, ist ein Irrtum. Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, aber in die meisten Grundrechte sind Eingriffe möglich: Eine Enteignung ist ein explizit vorgesehener Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsfreiheit. Das Grundrecht auf Religionsfreiheit kann eingeschränkt werden, wenn zum Schutze eines anderen Grundrechts (denken wir etwa an das Recht auf Leben jener, die einen Platz in der Intensivstation benötigen) die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Doch soweit muss es nicht kommen: Tragen wir doch einfach die Maske.
BRIEF_KASTEN
Jetzt die KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch. >>