BRIEF_KASTEN
Angesichts des Ukrainekriegs wird über Österreichs Neutralität diskutiert. Wäre der Beitritt in ein Militärbündnis sicherer? Oder hat die Neutralität noch einen Sinn?
Ein Blick in das Neutralitätsgesetz macht klar, dass es um eine militärische Neutralität geht. Österreich ist also nicht verpflichtet, bei Völkerrechtsbrüchen den Mund zu halten.
Vor allem nennt das Gesetz zwei Gründe für die Neutralität: „Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes ...“.
Die Unabhängigkeit kann angesichts von Österreichs EU-Mitgliedschaft künftig schwierig werden, wenn die EU eine Armee aufstellen sollte. Noch ist es nicht soweit.
Die Neutralität aber als Schutz des Staates aufzufassen, sollte man nicht vom Tisch wischen. Sie schützt Östereich nicht vor einem direkten Angriff, aber davor, in die militärischen Kämpfe anderer hineingezogen zu werden. Das macht nach wie vor Sinn – besonders, wenn man als Vermittler auftreten kann.
Sind Wirtschaftssanktionen ein Bruch der Neutralität?
Solange sie nicht mit militärischen Mitteln kombiniert werden, ist das nicht der Fall. Gleichwohl sind sie der Versuch echter Einflussnahme. Sie sind keine Strafe, sondern sollen zum Frieden bewegen – eine christliche Absicht, zumal uns das ja auch selbst etwas kostet.
Zu fragen ist aber immer, wen die Sanktionen konkret treffen.
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