BRIEF_KASTEN
Einst wurde es als lagerfähiges Bier im März für die Sommermonate gebraut.
Aufgrund der Brandgefahr legte die bayrische Brauordnung im 16. Jahrhundert fest, dass das Bierbrauen nur zwischen dem Michaelstag (29. September) und dem Georgstag (23. April), also in der kalten Jahreszeit, erlaubt war.
Aber natürlich wollten die Menschen schon damals auch im Sommer Bier trinken. Also wurde im März ein etwas anderes Bier mit mehr Stammwürze und höherem Alkoholgehalt gebraut, das in Felskellern über die Sommermonate hin lagerfähig war.
Heute gilt in Österreich aber auch manch leichteres untergäriges Bier als Märzen – und ist natürlich das ganze Jahr über erhältlich. In Linz ist vielen Menschen immer noch der Märzenkeller, der ursprünglich tatsächlich ein Bierlagerkeller war, ein
Begriff.
Woraus darf Bier nach dem Reinheitsgebot ausschließlich bestehen?
Einsendungen bis 12. März 2023 an: Kirchenzeitung, Kapuzinerstraße 8, 4020 Linz; gewinnen@kirchenzeitung.at;
Lösung aus Ausgabe 7: die Votivkirche
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