KOMMENTAR_
Beim Synodalen Weg der Kirche in Deutschland scheiterte der Text zur Sexualmoral trotz großer Zustimmung der Delegierten an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit unter den Bischöfen (siehe hier).
Der Ärger war groß, weil ein Teil der mit Nein stimmenden Bischöfe ihre Ablehnung vorher nicht zu erkennen gegeben hatte. Mit Staunen musste man später den Worten des Kölner Weihbischofs Rolf Steinhäuser entnehmen, dass er Angst davor hat, unter gefühltem Druck seine Meinung zu äußern: Er sei nicht Bischof geworden, weil man ihn für jemanden gehalten habe, der allen Konflikten mühelos gewachsen sei. Da stellt sich die Frage, warum ein erwachsener Mensch sich nicht traut, seine Meinung zu sagen, wenn er nichts Schlimmeres als Widerspruch zu erwarten hat. Es ist zudem unaufrichtig, Bischofsmacht dazu zu gebrauchen, um in bequemer Anonymität mit Nein zu stimmen.
Blicken wir nach Österreich: Von Kardinal Schönborn weiß man wenigstens, was ihn am Synodalen Weg in Deutschland stört.
Aber obwohl die Reformthemen in Österreich dieselben sind wie in Deutschland, schweigen Österreichs Bischöfe weitgehend zu den Debatten dort. Haben die Gläubigen kein Recht zu erfahren, was ihre Bischöfe zu anstehenden Themen denken? Nein, kirchenrechtlich haben sie darauf tatsächlich keinen Anspruch.
Das ist aber nur ein Grund mehr, auch das Kirchenrecht zu reformieren.
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