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„Musik hat nicht die Funktion des Pausenfüllers oder dient nicht zur Behübschung unserer Feiern, sie ist Teil der Liturgie, Ausdruck von Hoffnung und Heil und wesentlicher Bestandteil der Festlichkeit unserer Feiern“, das betont der ehemalige Domkapellmeister und langjährige Chorleiter Josef Habringer immer wieder.
Erst kürzlich hat Bischof Manfred Scheuer auf Empfehlung der Kirchenmusikkommission das neue Dekret über die Abgeltung der kirchenmusikalischen Dienste erlassen. In diesem Dekret, das ab Jänner 2025 in Kraft tritt, wurden die Sätze für die ehrenamtliche Tätigkeit gemäß der Valorisierung der Gehaltstabelle im Kollektivvertrag der Diözese Linz angepasst.
Musiker:innen, die nebenberuflich tätig sind, gebührt nun ein Aufschlag von 30 % als Ausgleich für die Steuerlast. Für die Kirchenmusikbeauftragte Mona Hartmann ist damit ein langer Prozess auf vielen diözesanen Ebenen beendet und „ein großer Meilenstein“ gelungen.
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