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Mit den Lockerungen ab 19. Mai gehen auch neue Bestimmungen einher: nicht nur für Gastronomie und Hotellerie, sondern auch für sportliche Aktivitäten, Vereinstätigkeiten, Blasmusikkapellen und Chöre. So froh man über die Öffnungsschritte ist, für Chöre und Blasmusikkapellen stellt die geforderte 20-m²-Regel pro Person eine große Hürde dar. Was bedeuten die neuen Regelungen für Kirchenchöre in der Praxis? – Die Rahmenverordnung der Österreichischen Bischofskonferenz ist dazu erst am Dienstag erschienen - nach Redaktionsschluss. Andreas Peterl, Leiter des Kirchenmusik-Referats erklärte schon im Vorfeld dazu: Es gelte auf jeden Fall die 3-G-Regel (getestet, geimpft, genesen), 20 m² sind pro Sänger/in einzurechnen und für Kirchenchöre würden die Regeln wie für alle anderen Chöre gelten.
Am Anfang habe sich Ratlosigkeit breitgemacht, dann hätten sich Lösungen aufgetan, erzählt etwa Sigurd Hennemann, Leiter des Fanny-Hensel-Konzertchores in Linz: „Wie sollten wir vor allem die größte Hürde, die 20-m²-Regel für jede Chorsängerin und jeden Chorsänger einhalten können? Das sind schnell 500 m² Fläche, die der Probenraum benötigt! Wir haben kurz die beiden Alternativen erwogen: Stimmproben mit bis zu sechs Personen oder in der Kirche nachzufragen, in der das nächste Konzert geplant gewesen wäre.“ Letzteres wurde gemacht, denn „die Sehnsucht, wieder in der ganzen Chorgemeinschaft zusammenzukommen, war so groß, dass wir bei der Familienkirche nachfragten“, berichtet Hennemann: „Sofort war Pfarrer Christian Zoidl von der Pfarre Linz-Heilige Familie bereit, uns in der Kirche unsere wöchentlichen Proben abhalten zu lassen. Seine Liebe zur Kultur und Musik hat das ermöglicht. Ganz nach dem Motto: ,Alles für die Kultur!‘“
Der Probenraum für die nächste Zeit war damit gesichert, fehlte noch ein Klavier zum Begleiten. Auch dieses Problem konnte gelöst werden: „Sebastian Pohn hat uns den Transport unseres Klaviers gesponsert. Das ist für uns ein schönes Zeichen gewesen, dass wir so schnell und unkompliziert Hilfe von verschiedenen Seiten erfahren haben.“ Rückblickend meint Hennemann: „Die Gemeinschaft und das Erleben der Musik im Chor ist uns sehr abgegangen – und wir freuen uns sehr auf unsere Probe am Donnerstag mit Kantaten von Bach und Telemann sowie einem Stück von Jean Sibelius. Interessierte sind willkommen!“
Der Fanny-Hensel-Chor hat umgesetzt, was Harald Wurmsdobler, Präsident des OÖ. Chorverbands generell angedacht hat: „Wir sind im Gespräch mit der Diözese, um Chorproben in Kirchen zu ermöglichen. Kirchen haben in der Regel die größten Innenräume in den Gemeinden. Es ist mir bewusst, dass dadurch Chöre nicht mit allen Sängerinnen und Sängern aus dem Vollen schöpfend mit ihren Proben beginnen können, aber es ist ein Schritt in Richtung alte Normalität. Angekommen sind wir dort noch nicht.“ Dass in Schulen wieder gesungen werden darf, sei ebenfalls erfreulich.
Die Durststrecke für Chöre hat lange gedauert. Ob alle Sänger/innen für den Wiedereinstieg bereit sind, dazu sagt Wurmsdobler: „Unsere Sängerinnen und Sänger spiegeln die ganze Palette der Gesellschaft wider. Manchen gehen die Vorschriften viel zu weit, andere sind eher ängstlich und werden wahrscheinlich nicht sofort wieder zur Probe kommen.“ Wurmsdobler geht davon aus, dass manchen Chören der Start gar nicht mehr so recht gelingen werde, wahrscheinlich würden sich in den nächsten Jahren dafür neue Ensembles finden. „Der Wiederbeginn nach mehr oder weniger gut einem Jahr wird noch so manche Herausforderung mit sich bringen“, ist Wurmsdobler realistisch.
Das Referat für Kirchenmusik gab folgende Vorausinformation über die Öffnungsschritte im kirchenmusikalischen Bereich ab 19. Mai 2021 bekannt:
Gemeindegesang: Ab 19. Mai 2021 wird der Gemeindegesang wieder möglich sein, dieser ist aber „in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang zu reduzieren“. Dabei sind ein 2-m-Abstand und FFP2-Masken vorgeschrieben.
Chorgesang im Gottesdienst: Das Chorsingen im Gottesdienst ist nur möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Während des (Chor-)Singens ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, wobei die FFP2-Maskenpflicht entfällt.
Proben für Kirchenchöre: Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine, der Chorverband hat diese in einer Übersicht zusammengestellt: Für das Proben sind unter anderem ausreichend große Räume (20 m² pro Person) und eine Anzeige der Probentätigkeit bei der Bezirksbehörde erforderlich. D. h. jede Probe ist anzeigenpflichtig und muss mindestens eine Woche vorher angemeldet werden. Für die Proben braucht es Anwesenheitslisten.
Infos: Kirchenmusik-Referat, Tel. 0732 76 10-3111, https://www.dioezese-linz.at/institution/8121/kirchenmusik. Die Bestimmung für Vereinstätigkeiten (dazu zählen auch Kirchenchöre) finden Sie unter: https://chorverband.at
Eine Erstkommunionfeier ohne Blasmusik: Das ist für viele im ländlichen Raum unvorstellbar. Auch für die Blasmusikkapellen gelte die neue Verordnung ab 19. Mai, berichtet Alfred Lugstein, Präsident des OÖ. Blasmusikverbands: „Es gilt die 3-G-Regel. Wir dürfen wieder outdoor proben, pro Person braucht es 20 m², die Jugendarbeit ist wieder möglich. Die Stimmung in den Kapellen ist hoffnungsvoll. Wir warten schon alle darauf, dass es wieder losgeht.“ Kirchenräume sind für Blasmusikkapellen als Probenräume akustisch oft schwierig: „Mehrzweckhallen oder Pfarrsäle wären eine Möglichkeit“, meint Lugstein. Ob die Klänge der Blasmusik bei der Fronleichnamsprozession zu hören sein werden, ist noch offen. „Wir rechnen schon damit!“, hofft Lugstein. Bis zu 50 Personen mit 2 Metern Abstand: Das könnte sich ausgehen.
Bildtext: Ab 19. Mai 2021 darf wieder mit Sicherheitskonzepten geprobt und wahrscheinlich auch im Freien marschiert werden – mit 2 Metern Sicherheitsabstand. An den Abstand müssen sich Bläser/innen wie Sänger/innen beim Musizieren noch gewöhnen.
Am Dienstag ist die Rahmenordnung der Österr. Bischofskonferenz (nach Redaktionsschluss der KirchenZeitung) veröffentlicht worden. Hier die neuesten Informationen zum Download:
Information zum Praeventionskonzept für einmalige Feiern
Rahmenordnung der OEBK zur Feier öffentlicher Gottesdienste
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