Im Rahmen der heurigen Weihnachtsgnadenaktion wurde diese Personen, die in österreichischen Strafanstalten eine Haftstrafe verbüßen, früher entlassen.
Bei diesen Personen wird angenommen, dass sie keine Straftaten mehr begehen. Ihnen wird der noch nicht verbüßte Strafteil für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen, sodass sie vorzeitig am 16. Dezember aus der Haft entlassen wurden. Die Begnadigten waren zum ersten Mal in Haft. Sie haben eine oder nur wenige weitere Verurteilungen und haben sich in der Haft diszipliniert verhalten.
Der Bundespräsident hat im gesamten Jahr 2021 insgesamt 75 Personen auf Vorschlag von Justizministerin Alma Zadic begnadigt: Zwölf dieser Fälle sind vorzeitige bedingte Haftentlassungen, 63 sind gnadenweise Beschränkungen der Auskunft aus dem Strafregister. Bei letztgenannten Fällen haben die Begnadigten für ihre Jobsuche ein einwandfreies Leumundszeugnis zur Verfügung.
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