REZEPT_
Ob für den jeweiligen Kauf ein Umtauschrecht der Ware besteht, ist in den einzelnen AGB des Geschäfts nachzulesen. Allerdings ist festzuhalten, dass es grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung für eine gewisse Umtauschfrist für Unternehmer:innen gibt. Es kommt somit auf den freiwilligen guten Willen der Unternehmer:innen an, ob und wie lange ein Umtausch für die Kund:innen möglich ist.
Bei einem Umtausch gibt es zumeist kein Geld zurück. Das Produkt kann durch ein anderes im Geschäft getauscht werden. Sollte das neue Produkt weniger wert sein oder kein neues Produkt gefunden werden, so wird in der Regel ein Gutschein über die entsprechende Differenz ausgestellt.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich bereits vor dem Kauf der Ware im Geschäft nach einem etwaigen Umtauschrecht erkundigt. Oft gestehen die Mitarbeiter:innen der Kundin oder dem Kunden ein solches zu, besonders im Weihnachtsgeschäft zeigen sich die Geschäfte kundenfreundlich. Ist dies der Fall, so lassen Sie sich die Zusicherung eines Umtauschs jedenfalls auch auf der Quittung von einer oder einem Mitarbeiter:in an der Kassa bestätigen. So können Probleme bei einem späteren Umtausch vermieden werden.
Anders als beim Kauf im Geschäft selbst gibt es beim Onlinekauf durchaus eine gesetzlich festgelegte Rücktrittsfrist. Diese beläuft sich auf 14 Tage. Innerhalb dieser Frist können Sie demnach ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Zu beachten ist allerdings, dass diese Frist bereits ab Kauf zu laufen beginnt. Auch hier kommen einige Internet-Shops ihren Kunden mit einer freiwillig verlängerten Frist im Weihnachtsgeschäft oft entgegen. Hier gilt erneut, sich bereits vor dem Kauf zu erkundigen, wie die jeweiligen Modalitäten geregelt sind und ob eine etwaige Verlängerung der gesetzlichen Frist festgelegt ist.
REZEPT_
Jetzt die KIRCHENZEITUNG 4 Wochen lang kostenlos kennen lernen. Abo endet automatisch. >>