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Wenn das Bundesheer heute oft in Zusammenhang mit chronischer Unterfinanzierung im Gespräch ist, wird gerne übersehen, dass die Gründung des Bundesheers 1955 mit der wiedererlangten vollen Souveränität der Republik in Zusammenhang steht. Erst der Rückzug der Alliierten ermöglichte es, aus der B-Gendarmerie ein echtes Heer zu machen. Das Wehrgesetz 1955 definierte drei Aufgaben: Schutz der Grenzen (im Sinne militärischer Landesverteidigung), Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie der Ordnung und Sicherheit im Inneren sowie Hilfe bei Elementarereignissen wie Naturkatastrophen – oder eben einer Pandemie wie heuer. Österreich ist in der glücklichen Lage, dass sein Heer bislang vor allem als tatkräftige Hilfe für die Bevölkerung in Erscheinung trat. Das zeigt aber auch, dass das Bundesheer auch im Frieden eine wichtige Einrichtung ist. Genau genommen sollte ja niemand ein größeres Interesse an Frieden haben als die Soldaten.
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