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Trifft Auto auf Tier

LEBENS_WEISE

Wie man sich bei Zusammenstößen mit Wild- und Haustieren verhält, wissen die Pfotenhilfe Lochen und der OÖ Landesjagdverband.

Ausgabe: 47/2023
21.11.2023
- Lisa-Maria Hammerl
Angefahren Wildtiere mitzunehmen, ist per Gesetz strafbar.
Angefahren Wildtiere mitzunehmen, ist per Gesetz strafbar.
© Zenturio1st/Adobe Stock

Besonders im Herbst treten Unfälle mit Wildtieren häufiger auf. Durch die Zeitumstellung fällt das starke Verkehrsaufkommen aufgrund des Berufsverkehrs mit der Dämmerung zusammen, wenn Rehe und andere Wildtiere besonders aktiv sind.  


Dazu kommt, wie der OÖ Landesjagdverband mitteilt, dass Rüben, Mais und andere späte Feldfrüchte geerntet werden und die Wildtiere damit ihre gewohnten Lebensräume verlieren. Auf der Suche nach etwas Neuem queren sie dann auch öfter Straßen.

 

VORAUSSCHAUEND FAHREN

 

Aber nicht nur Rehe, Igel oder Hasen können auf die Straße laufen, auch Haustiere wie Hunde oder Katzen sind gefährdet, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind und es dunkel ist. Die Pfotenhilfe Lochen rät daher zu erhöhter Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

 

Besonders wenn die Straße an unübersichtlichen Gefahrenzonen wie Feldern oder dichten Wäldern vorbeiführt, solle man die Augen offen halten und bremsbereit beziehungsweise langsamer fahren. Präventiv wirkt auch das Abstandhalten zum davor fahrenden Auto.

 

Das Aufprallgewicht eines 80 Kilogramm schweren Wildschweins auf ein 50 km/h schnelles Auto beträgt 2.000 Kilogramm. Ein Reh brächte es immerhin auf 800 Kilogramm. 


Um den Tieren ausreichend Zeit zu geben, auf die andere Seite zu gelangen, empfiehlt der OÖ Landesjagdverband außerdem, abzublenden und mehrmals kurz zu hupen.

 

Von riskanten Ausweichmanövern und Vollbremsungen rät der OÖ Landesjagdverband ab, denn es kann dadurch erst recht zu gefährlichen Situationen kommen.

 

VERHALTEN BEI HAUSTIEREN

 

Passiert trotz aller Umsicht ein Zusammenstoß, sollte man sich wie bei jedem anderen Unfall verhalten. Neben der Meldung bei der Polizei wird das Warndreieck aufgestellt, die Warnblinkanlage aktiviert und die Warnweste angezogen.

 

Gibt es verletzte Personen, sollte Erste Hilfe geleistet werden. Im Unterschied zum sogenannten jagdbaren Wild kann man Haustiere zum nächsten Tierarzt bringen, sollten sie noch leben.

 

Dieser kann feststellen, ob das Tier gechippt ist und so den Besitzer oder die Besitzerin ausfindig machen. Ist die Katze offensichtlich tot, rät die Pfotenhilfe, diese an den Straßenrand zu legen, damit sich die Straßenmeisterei darum kümmern kann.

 

Besitzer:innen, die ihre Tiere vermissen, können dort anrufen und sich Gewissheit verschaffen. Auch die Pfotenhilfe und andere Tierheime sind eine Anlaufstelle, erstere berichtet davon, dass immer wieder angefahrene, schwer verletzte Katzen gefunden und vorbeigebracht würden. 


Zur Vorsicht mahnt der OÖ Landesjagdverband bei der Mitnahme von Igeln: Die Tiere würden oft unter einem Parasitenbefall leiden, greift man sie ohne Handschuhe an und verletzt sich etwa an den Stacheln, könnten Krankheiten übertragen werden.

 

WILDTIERE NICHT MITNEHMEN

 

Der OÖ Landesjagdverband betont ausdrücklich, dass jagdbare angefahrene Tiere (Reh, Wildschwein, Hase, Fasan usw.) auf keinen Fall mitgenommen und etwa zum Tierarzt gebracht werden dürfen.

 

Das fällt unter Diebstahl und Wilderei und ist daher strafbar. Als Wilderei zählt auch, dem Tier selbst den Gnadenstoß zu geben.

 

Stattdessen sollte stets bei einem Wildunfall (oder auch bei Kollisionen mit Haustieren) die Polizei gerufen werden, auch wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte.

 

Wer dies nicht tut, riskiert eine Strafe wegen Nichtmeldens eines Sachschadens und geht beim Schadenersatz der Versicherung leer aus.

 

Die Polizei informiert die zuständige Jägerschaft, die sich auf die Suche nach dem Tier macht und es gegebenenfalls von seinem Leid erlöst.  

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